Fynn89
Hallo nochmal :) Im Grunde wollte ich nur wissen, wie es sich verhält (nach aktueller Rechtslage), wenn 1. Vor der Geburt wurde Vollzeit gearbeitet 2. Momentan noch Elterngeld-Plus bezogen wird 3. Man parallel dazu eine Teilzeitstelle währenddessen ausführt 4. noch bevor das Elterngeld-Plus ausläuft ein weiteres Baby bekommt Wird dann das Teilzeitgehalt, welches man während des Bezuges von Elterngeld-Plus bezogen hat oder das frühere Vollzeiteinkommen vor der ersten Geburt zur Berechnung des neuen Elterngeld-Plus herangezogen? GLG
Hallo, das kommt darauf an, wann K2 geboren wird. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG (K2) und EG (K1 bis zum 14 LM) werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
-Talia-
Es kommt eben darauf an, wann das zweite Kind kommt. Es werden immer die 12 Monate vor Geburt betrachtet. Monate mit Mutterschafttsgeld und Elterngeld bei EG plus bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes werden ausgeklammert. Wenn das zweite Kind als pi mal Daumen kommt, wenn das ältere Kind nicht älter als 16 Monate, wird ausschließlich der Zeitraum vor der Geburt des ersten Kindes betrachtet. Beginnt der Mutterschutz beispielsweise 7 Monate nach dem 14. LM des älteren Kindes und die Mutter arbeitet in der Zeit Teilzeit wird bei der EG- Berechnung für diese 7 Monate der Teilzeitlohn, für die restlichen 5 Monate der Vollzeitlohn von vor der ersten Schwangerschaft herangezogen.
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