Guten Tag Frau Bader,
ich bin noch in der Elternzeit meines 1. Kindes bis Ende Oktober. Anfang August (ET 03.08.2015) kommt jetzt unser 2. Kind zur Welt.
Momentan arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Soll ich jetzt die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes am 19. Juni vorzeitig beenden, um das Mutterschutzgeld aus meiner Vollzeitstelle zu erhalten.
Welche Form muss man wahren (Frist, etc.), wenn man die Elternzeit vorzeitig beenden möchte.
Danke für Ihre Antwort.
MfG
M. Badri
von
Heumarkt
am 06.02.2015, 10:15
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden wegen 2. Schwangerschaft?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden wegen 2. Schwangerschaft?
Das geht formlos.
Beende zur Wahrung des Mutterschutzes meine Elternzeit am 18.Juni.
Damit der AG planen kann, würde ich das 3 Monate eher machen.
Fristen gibt es aber nicht.
von
Sternenschnuppe
am 06.02.2015, 10:23