Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2 Monate für Vater auch wenn Mutter bis 15. Lebensmonat in Elternzeit

Frage: Elternzeit 2 Monate für Vater auch wenn Mutter bis 15. Lebensmonat in Elternzeit

lunalunette

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Liebe Frau Bader, unser Sohn wurde am 17.5.15 geboren. Ich als Mutter kann also 12 Monate-bis 16.5.16 Elterngeld (in meinem Fall vermutlich 300 euro) beziehen. Mein Mann kann theoretisch parallel 2 Monate nehmen und auch dafür elterngelb beziehen. oder er nimmt Monat 13 und 14 mit elterngeldbezug. Ist es möglich, dass die Mutter länger, z.B. 15 Monate Elternzeit nimmt (wird doch auf Elterngeldantrag angegeben?)-12 Monate mit Elterngeld und 3 Monate ohne Elterngeldbezug und der Mann trotzdem Lebensmonat 13 und 14 mit Elterngeldbezug nimmt? kurz: Mutter 1-12 mit EG Mutter Vater und Mutter 13-14 mit EG Vater Mutter 15 ohne EG Ist das so möglich? Danke. Herzliche Grüße Luna


Sternenschnuppe

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Klar, ihr müsst Eure Monate bis zum 14. Lebensmonat abarbeiten. Wie ihr das macht ist Euch überlassen.


lunalunette

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Danke für die Antwort. Der Vater muss also spätestens die LM 13 und 14 nehmen, ob die Mutter da auch noch zu Hause bleibt bis zum x. LM (3. Lebensjahr z.B: sogar) ist also völlig irrelevant? Ich möchte im Wirrwarr aller Anträge und Geldbezüge nur nichts falsch machen, deshalb frag ich lieber nochmal nach. Ich bekomme dann eben nur kein EG mehr ab LM 12 und es werden keine Versicherungsleistungen mehr für mich gezahlt, richtig? Danke fürs geduldige Beantworten. Luna


Mitglied inaktiv

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Elternzeit und Elterngeld haben grundsätzlich erst mal nichts miteinander zu tun! Die Elterngeldmonate muss man zusammen bis spätestens Ende 14. Lebensmonat genommen haben. Dabei muss ein Partner mindestens zwei Monate nehmen um die vollen 14 Monate ausschöpfen zu können, es sei denn man ist Alleinerziehend. Und wenn man eigentlich arbeitet muss man auch Elternzeit nehmen in der Zeit wo man Elterngeld beziehen möchte (man kann innerhalb der Elternzeit auch arbeiten, aber maximal 30h/Woche und der Verdienst wird angerechnet und es bleiben zuzüglich zum EG etwa 33% vom Zuverdienst übrig). Elternzeit kann JEDES Elternteil für sich bis zu 3 Jahre nehmen. Also theoretisch können Vater & Mutter gleichzeitig 3 Jahre lang zu Hause bleiben - man muss sich das nur auch leisten können! LG Sabine


Sternenschnuppe

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Versichert bist Du solange Du Elternzeit hast. Beachte aber bei der Planung dass die meisten Einrchtungen erst nach den Sommerferien Kinder aufnehmen. Erkundige Dich wie es bei Euch aussieht und plane vorausschauend. Zwei Jahre anmelden und angeben dass man ab ( beliebiges Datum ) Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte, ist einfacher als dann notgedrungen zu verlängern.


Sternenschnuppe

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Also wenn es Teilzeit werden soll. Absoluter Vorteil ist bei arbeiten IN Elternzeit, dass Du weiterhin Kündigungsschutz hast.


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