lunalunette
Liebe Frau Bader, unser Sohn wurde am 17.5.15 geboren. Ich als Mutter kann also 12 Monate-bis 16.5.16 Elterngeld (in meinem Fall vermutlich 300 euro) beziehen. Mein Mann kann theoretisch parallel 2 Monate nehmen und auch dafür elterngelb beziehen. oder er nimmt Monat 13 und 14 mit elterngeldbezug. Ist es möglich, dass die Mutter länger, z.B. 15 Monate Elternzeit nimmt (wird doch auf Elterngeldantrag angegeben?)-12 Monate mit Elterngeld und 3 Monate ohne Elterngeldbezug und der Mann trotzdem Lebensmonat 13 und 14 mit Elterngeldbezug nimmt? kurz: Mutter 1-12 mit EG Mutter Vater und Mutter 13-14 mit EG Vater Mutter 15 ohne EG Ist das so möglich? Danke. Herzliche Grüße Luna
Hallo, Sie können jeder 3 Jahre EZ nehmne, unabhängig vom EG. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar, ihr müsst Eure Monate bis zum 14. Lebensmonat abarbeiten. Wie ihr das macht ist Euch überlassen.
lunalunette
Danke für die Antwort. Der Vater muss also spätestens die LM 13 und 14 nehmen, ob die Mutter da auch noch zu Hause bleibt bis zum x. LM (3. Lebensjahr z.B: sogar) ist also völlig irrelevant? Ich möchte im Wirrwarr aller Anträge und Geldbezüge nur nichts falsch machen, deshalb frag ich lieber nochmal nach. Ich bekomme dann eben nur kein EG mehr ab LM 12 und es werden keine Versicherungsleistungen mehr für mich gezahlt, richtig? Danke fürs geduldige Beantworten. Luna
Mitglied inaktiv
Elternzeit und Elterngeld haben grundsätzlich erst mal nichts miteinander zu tun! Die Elterngeldmonate muss man zusammen bis spätestens Ende 14. Lebensmonat genommen haben. Dabei muss ein Partner mindestens zwei Monate nehmen um die vollen 14 Monate ausschöpfen zu können, es sei denn man ist Alleinerziehend. Und wenn man eigentlich arbeitet muss man auch Elternzeit nehmen in der Zeit wo man Elterngeld beziehen möchte (man kann innerhalb der Elternzeit auch arbeiten, aber maximal 30h/Woche und der Verdienst wird angerechnet und es bleiben zuzüglich zum EG etwa 33% vom Zuverdienst übrig). Elternzeit kann JEDES Elternteil für sich bis zu 3 Jahre nehmen. Also theoretisch können Vater & Mutter gleichzeitig 3 Jahre lang zu Hause bleiben - man muss sich das nur auch leisten können! LG Sabine
Sternenschnuppe
Versichert bist Du solange Du Elternzeit hast. Beachte aber bei der Planung dass die meisten Einrchtungen erst nach den Sommerferien Kinder aufnehmen. Erkundige Dich wie es bei Euch aussieht und plane vorausschauend. Zwei Jahre anmelden und angeben dass man ab ( beliebiges Datum ) Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte, ist einfacher als dann notgedrungen zu verlängern.
Sternenschnuppe
Also wenn es Teilzeit werden soll. Absoluter Vorteil ist bei arbeiten IN Elternzeit, dass Du weiterhin Kündigungsschutz hast.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen