Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elterngeld Berechnung. Mein ET ist der 12.12. und mein Mutterschutz beginnt am 31.10. Bisher ging ich immer davon aus, dass ich die Gehaltsabrechnungen von Dez 2014 - Nov 2015 einreichen muss, habe jetzt aber gelesen, dass die Monate in denen man Mutterschutzleistungen bekommen hat, ausgeklammert und nach vorne verlegt werden. Das würde bedeuten, der Zeitraum Okt 2014 - Sept 2015 ist für mich relevant? Eigentlich habe ich den Oktober aber noch volles Gehalt bekommen, da das Gehalt für 30 Tage berechnet wird und das Mutterschaftsgeld für 31 Tage. Hatte für den einen Tag Mutterschaftszuschuss auf der Abrechnung und dementsprechend sogar etwas mehr netto im Oktober als sonst. Ich frage deshalb so genau, weil ich seit Januar 2015 durch Anstieg der Berufsjahre einiges an Brutto mehr verdiene und sich mein Elterngeld durch die Ausklammerung des MuSchu und den dadurch vorverlegten Zeitraum (2 Monate) von 12/14 - 11/15 auf 10/14 - 09/15 entsprechend verschlechtert. Jetzt liest man aber auch, man kann auf die Ausklammerung von Monaten verzichten, wenn dies zu Nachteilen führt. Wie läuft das dann? Könnte ich dann für Okt. und Nov. mein geringeres Gehalt + das Mutterschaftsgeld anrechnen lassen? In der Summe wäre das ja so viel wie mein normales Gehalt und das Elterngeld wäre dann mehr? Oder habe ich einen Denkfehler? Schonmal vielen Dank!
Hallo, Sie können im Antrag auf die Ausklammerung verzichten.Ob das im Einzelfall lohnt, kann ich auf die Ferne nicht entscheiden. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...
Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...
Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...
Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...
Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...
Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Hallo, ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot. Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten