nadine1983
Hallo Ich befand mich bis zum 01.02.15 in der 1-jährigen Elternzeit. Seit 02.02.15 würde ich aber wieder arbeiten, habe aber Beschäftigungsverbot bis Beginn Mutterschutz. Wie berechnet sich nun das elterngeld? Liege ich richtig das die aktuellen Monate bis Geburt angerechnet werden plus die Monate vor der 1-jährigen Elternzeit? Vielen Dank schon einmal. Nadine
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Nicht zählen tun die Monate, in denen Sie MG o EG bekommen - die BV-Monate dagegen zählen voll. Liebe Grüße NB
SumSum076
War der 1.2. dein erster Arbeitstag oder der letzte Tag der Elternzeit? Wann fängt dein MuSchu an? War der 1.2. der letzte Tag der Elternzeit/Elterngeldzeit, dann zählen die Monate März bis zum Monat bevor der Mutterschutz beginnt zur Berechnung des neuen Elterngeldes. Kommen da keine 12 Kalendermonate zusammen, werden die restlichen aus der Zeit von vor der ersten Geburt herangezogen. Gruß Sabine
nadine1983
1.2. War letzter tag elternzeit. Dann passt das so in etwa wie ich es mir gedacht habe Vielen Dank.
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