Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalts- und Elterngeldberechnung bei BV nach Elternzeit

Frage: Gehalts- und Elterngeldberechnung bei BV nach Elternzeit

Bonita1184

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Hallo Frau Bader, Unser sohn ist am 5.6.16 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber nur 12 Monate elterngeld. Ich muss also am 5.6.18 wieder arbeiten, habe aber gestern erfahren, dass ich ganz frisch wieder schwanger bin (7+4). Leider habe ich auch wie in der ersten SS wieder diabetes und muss insulin spritzen. Mein Frauenarzt möchte mir nun, sobald ich in 2 Wochen wieder arbeiten gehen muss ein BV wegen der SS diabetes aussprechen. Aber ich habe große Sorge, 1. wie wird dann mein Gehalt bis zum Mutterschutz berechnet? Ich habe wiegesagt die letzten 12 Monate kein Einkommen. Und wie erschließt sich daraus im Anschluss das elterngeld? Vielen Dank und freundliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, seit 2018 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für ein Beschäftigungsverbot wesentlich verändert. Wegen einer Diabetes wird es sicherlich mehr als problematisch werden, ein Beschäftigungsverbot zu erhalten. Millionen Menschen haben Diabetes und gehen ganz normal arbeiten. Steht so zB auch hier: https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.../Artikel_zu_§_3_MuSchG.pdf Der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverbot anzweifeln, dann müssen Sie ein weiteres passendes Attest vorlegen. Grundsätzlich gilt, dass man in ein Beschäftigungsverbot das bekommt, was man ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Liebe Grüße NB


mellomania

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mit bv bekommst du das, was du ohne bv bekommen würdest. aber warum ein bv? nur wegen diabetes? das ist doch kein grund für ein bv


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