Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung für das 2.Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung für das 2.Kind

JMHMJ

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Hallo! Ich bekomme für unseren Sohn *24.6.14 Elterngeld . Dieses habe ich auf 24 Monate splitten lassen. Meine Elternzeit geht bis zum 22.8.16. Bemessungszeitraum waren hier natürlich die 12 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Jetzt planen wir ein zweites Kind, welches wunschgemäß ca im September 16 kommen soll. Nun zu meinen Fragen: Was ist der Bemessungszeitraum beim 2 Kind? Die 12 Monate vor der Geburt des 1. oder die Zeit des Elterngeldbezuges? Wie würde es sich verhalten, wenn das zweite Kind noch vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes kommen würde ? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Anke1628

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bei geburt sept. 16 würdest du nur 300€+75€ geschwisterbonus bekommen, da das 2.elterngeldjahr zur berechnung ran gezogen wird. besser wäre du würdest im sept. 15 das geschwisterchen bekommen hättest, dann würdest du fast das gleiche elterngeld bekommen wie jetzt, da die volle gehaltsabrechnung vor geburt des 1. kindes einbezogen wird.


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