Anitteb84
Hallo Frau Bader, meine Tochter wird im März 1. Jahr alt, eine Nr. 2 ist geplant und zwar "zeitnah". Elternzeit habe ich 2 Jahre beantragt, das Elterngeld wird 1 Jahr ausgezahlt. Nun habe ich ein Angebot meines AG, 4 Wochenstunden zu leisten und ggf. eine Urlaubs- oder Krankenvertretung zu übernehmen. Meine Fragen: 1. Sollte ich in der 2 jährigen Elternzeit wieder schwanger werden, oder gar schon das zweite Kind bekommen, bleibt mein Elterngeld gleich, oder wird dies nach diesen wenigen (geplanten) Arbeitsstunden während der Elternzeit berechnet? 2. Macht es einen Unterschied bzgl. des zweiten Elterngeldes, ob ich nach, oder vor dem ersten Geburtstag meiner Tochter wieder arbeiten gehe? Schlussendlich ist es für mich wichtig zu wissen, ob ich mit den Arbeitsstunden in meiner Elternzeit beim zweiten Kind finanzielle Nachteile habe. Sollte ich beim zweiten dadurch weniger Elterngeld bekommen, werde ich nicht arbeiten gehen, da ich jetzt schon nicht viel habe. Vielen Dank im Voraus für die Zeit die Sie sich nehmen! Liebe Grüße, Bettina B.
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt außer Monate mit EG oder MG. Die TZ-Monate bringen also einen geringen Vorteil, sonst würden die Monate nach dem Bezug mit 0 gerechnet. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Gehst du vor dem ersten Geburtstag wieder arbeiten, wird der Verdienst angerechnet auf dein jetziges EG, daher am besten erst im März starten ab dem 1. Geburtstag. Jeder Monat ohne Verdienst ab den 1. Geburtstag wird dir später mit 0 angerechnet, allerdings werden dich die 4 Wochenstunden dann auch nicht viel weiter bringen.
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