Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und mutterschaftsgels

Frage: Elterngeld und mutterschaftsgels

K.lauck

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab eine sehr komplizierte Frage Ich bin zur Zeit in elternzeit meine Tochter wurde im November 2014 geboren meine Elternzeit endet im November 2017 ich habe dann volle 3 Jahre Elternzeit gehabt. Ich habe im 1 Jahr das volle Elterngeld bezogen. Meine Frage ist wir möchten jetz ein zweites Kind bekommen wenn ich jetz noch in meiner Elternzeit schwanger werde bekomme ich dann noch das alte Elterngeld angerechnet denn bis dahin wird meine Elternzeit verstrichen sein. Ich bin angestellt in einem garten u. Landschaftsbau und hatte in meiner vorherigen Schwangerschaft ein arbeitsverbot. Das heisst ich hätte dann bei der zweiten Schwangerschaft auch wieder ein Arbeitsverbot. Und die zweite Frage wäre dann würde ich dann auch wieder Mutterschaftgeld bekommen? Ich bin bis jetz auch noch normal gesetzlich krankenversichert also kein familienversichert oder sonstiges Ich hoffe sie können mir irgendwie gewissheit verschaffen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Heißt, Sie müssen mind 12 Mo arbeiten, um volles EG zu erhalten. Um so mehr Monate Sie arbeiten, um so besser. Das Sie wieder ein BV bekommen ist nicht gesagt. Hier haben sich die Regeln geändert, der Ag kann nicht mehr so einfach ein BV aussprechen. Er muss sehene, dass er Sie versetzt, zB ins Büro. Oder lässt Sie Blumen gießen. Sie sollten also nicht auf ein BV vertrauen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

nein du erhälst nur den mindestsatz. un da dein kind dann über 3 ist fällt der geschwisterbonuns weg. arbeitsverbot wird es so einfach nicht mehr geben, egal wo du arbeitest. nur weil es letztes mal so war wird es dieses mal nicht automatisch so sein. die gesetze wurden zum glück verschärft. der arbeitgeber MUSS dir einen andren arbeitsplatz anbieten, wenn durch eine gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass dein arbeitsplatz eine gefahr darstellen würde. das heißt er kann dich ins büro setzen und du MUSST den platz annehmen. du erhälst wie letztes mal auch mutterschaftsgeldanteil vom AG und der KK.


Tini_79

Beitrag melden

Wieso denn nur Mindestsatz? Sie ist ja noch nichtmal schwanger, wird also ab November wieder arbeiten (oder eventuell ein BV haben, wenn sie dann schwanger ist) und somit müssten diese Monate bis zur Geburt doch wieder den EG Betrag erhöhen, oder?


mellomania

Beitrag melden

ja, wenn sie vor dem neuen mutterschutz arbeitet..hast recht...dachte sie wäre schwanger .


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...