K.lauck
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab eine sehr komplizierte Frage Ich bin zur Zeit in elternzeit meine Tochter wurde im November 2014 geboren meine Elternzeit endet im November 2017 ich habe dann volle 3 Jahre Elternzeit gehabt. Ich habe im 1 Jahr das volle Elterngeld bezogen. Meine Frage ist wir möchten jetz ein zweites Kind bekommen wenn ich jetz noch in meiner Elternzeit schwanger werde bekomme ich dann noch das alte Elterngeld angerechnet denn bis dahin wird meine Elternzeit verstrichen sein. Ich bin angestellt in einem garten u. Landschaftsbau und hatte in meiner vorherigen Schwangerschaft ein arbeitsverbot. Das heisst ich hätte dann bei der zweiten Schwangerschaft auch wieder ein Arbeitsverbot. Und die zweite Frage wäre dann würde ich dann auch wieder Mutterschaftgeld bekommen? Ich bin bis jetz auch noch normal gesetzlich krankenversichert also kein familienversichert oder sonstiges Ich hoffe sie können mir irgendwie gewissheit verschaffen
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Heißt, Sie müssen mind 12 Mo arbeiten, um volles EG zu erhalten. Um so mehr Monate Sie arbeiten, um so besser. Das Sie wieder ein BV bekommen ist nicht gesagt. Hier haben sich die Regeln geändert, der Ag kann nicht mehr so einfach ein BV aussprechen. Er muss sehene, dass er Sie versetzt, zB ins Büro. Oder lässt Sie Blumen gießen. Sie sollten also nicht auf ein BV vertrauen. Liebe Grüße NB
mellomania
nein du erhälst nur den mindestsatz. un da dein kind dann über 3 ist fällt der geschwisterbonuns weg. arbeitsverbot wird es so einfach nicht mehr geben, egal wo du arbeitest. nur weil es letztes mal so war wird es dieses mal nicht automatisch so sein. die gesetze wurden zum glück verschärft. der arbeitgeber MUSS dir einen andren arbeitsplatz anbieten, wenn durch eine gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass dein arbeitsplatz eine gefahr darstellen würde. das heißt er kann dich ins büro setzen und du MUSST den platz annehmen. du erhälst wie letztes mal auch mutterschaftsgeldanteil vom AG und der KK.
Tini_79
Wieso denn nur Mindestsatz? Sie ist ja noch nichtmal schwanger, wird also ab November wieder arbeiten (oder eventuell ein BV haben, wenn sie dann schwanger ist) und somit müssten diese Monate bis zur Geburt doch wieder den EG Betrag erhöhen, oder?
mellomania
ja, wenn sie vor dem neuen mutterschutz arbeitet..hast recht...dachte sie wäre schwanger .
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