Frage:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Liebe Frau Bader,
Der Tarifvertrag meines Arbeitgebers ist so aufgebaut, dass alle Angestellten ihr Jahresgehalt auf 13,85 Monate verteilt ausgezahlt bekommen anstatt auf 12. dh ich bekomme im Mai, im Juli und im November jedes Jahr 50-80% mehr Gehalt als in den anderen Monaten. Dies ist in meinem Arbeitsvertrag fest geregelt, es handelt sich hier also um eine generelle struktur und nicht um Einmalzahlungen. Fließt dies in die Berechnungen des Elterngeldes mit ein? Ich kann ja nichts dafür dass mein Arbeitgeber die Gehälter anstatt auf 12 Monate auf 13,85 aufteilt und es wäre ja ungerecht wenn mir dadurch ein Nachteil entstünde? Wir haben hier leider als Arbeitnehmer keine Wahlmöglichkeit.
Vielen Dank!
von
Polo1985
am 07.01.2017, 08:01
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Hallo,
ja, wird berücksichtigt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Es kommt darauf an, wie genau dieses Zahlungen deklariert sind.
Eigentlich klingt es schon wie Einmalzahlungen, dann würden diese nicht mit ins Elterngeld einfließen. Wenn aber tatsächlich dein Gehalt nur einfach in 2 Monaten höher ist, dann wird dies auch bei der Elterngeldberechnung mit berücksichtigt.
von
chrissicat
am 07.01.2017, 10:46
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Worin genau siehst du eine Benachteiligung gegenüber anderen Elterngeldempfängern, die ihr übliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Sonderzulagen alljährlich z.B. im Juni und November erhalten und diese beim Elterngeld als Einmahlzahlungen gewertet werden?
Sollen andere gegenüber dir benachteiligt werden, oder ist es nicht vielmehr rechtmäßig alle Elterngeldbezieher gleich zu behandeln?
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 11:18
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Ist das Brutto einfach höher oder sind diese Zahlungen besonders deklariert?
Wenn es als Einmalzahlung (sonstige Bezüge) oder Provision deklariert ist, wird es wohl nicht eingerechnet. Andernfalls wird der Durchschnitt der Monate vor Geburt genommen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 13:13
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Mein Mann hatte das auch jahrelang und ggf. belegt der Arbeitsvertrag, dass es zum Lohn gehört.
Daraus geht ja hervor, dass der Monatslohn anteilig ausgezahlt wird und durch die Zusatzzahlungen dann komplett.
Wir hatten das eine Weile als wir Kindergeldzuschlag bekamen.
Für den Unterhalt seiner beiden Mädchen wurde es ebenso so gerechnet.
von
Sternenschnuppe
am 07.01.2017, 14:11
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Ich habe ein Jahresgehalt verhandelt, wie üblich, dies ist für mich Bemessungsgrundlage. Es sind keine Einmalzahlungen und auch kein Weihnachtsgeld, es gehört zu meinem Jahresgehalt. Ich hätte sehr viel lieber mein Jahresgehalt durch 12 anstatt durch 13,85 ich habe aber leider keine Wahl. Mein Ehemann verdient im Jahr dasselbe wie ich aber auf 12 Monatsgehälter verteilt, wenn er kezzz die elternzeit machen würde würden wir mehr Elterngeld bekommen obwohl wir aufs Jahr gerechnet exakt dasselbe verdiene. Ich fühle mich denjenigen ggü ungerecht behandelt, die ich jahrsgehalt in 12 Monaten bekommen. Es sollte ein Jahresdurchschnitt genommen werden, Einmalzahlungen kann man ja raus nehmen aber bei mir sind es keine einmalzahlungen.
von
Polo1985
am 08.01.2017, 13:57
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Dennoch kommt es darauf an, wie genau dieses Zahlungen deklariert sind. Was steht auf den Abrechnungen drauf wenn du mehr bekommst? Ist dann das Entgelt einfach höher oder was steht bei dem höheren Betrag?
von
chrissicat
am 08.01.2017, 14:15
Antwort auf:
Elterngeld bei 13,85 Monatsgehältern
Es ist ganz unerheblich, ob die sonstigen Bezüge (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt) übers Jahr verteilt monatlich gewährt, oder als 13,85 Gehälter ausbezahlt werden. Entscheidend ist, ob/dass diese Zahlungen nach lohnsteuerlichen(!) Vorgaben als "sonstige Bezüge" deklariert sind.
So wie sie lohnsteuerlich eingestuft sind, so werden sie auch elterngeldrechtlich betrachtet.
Du bist ganz bestimmt nicht benachteiligt, wenn du mit allen andern Eltergeldbeziehern in dieser Hinsicht gleichbehandelt wirst. Allein deine Sichtweise ist das Problem, die ein Gefühl der Benachteiligung verursacht.
Mitglied inaktiv - 08.01.2017, 14:26