Sehr geehrte Frau Bader, Mein Kind kommt im April zur Welt, also noch vor dem Elterngeld plus. Wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalte ich ab November 2014 eine halbe EU Rente. Die wird ja dann auf das Elterngeld grundsätzlich angerechnet. Da ich vor der Schwangerschaft selbstständig tätig war und daraus Einkommen erzielt habe dies aber für ein Jahr an eine Ersatzkraft abgebe habe ich davon einen negativen Gewinn für weiter laufende Lizenzen, Versicherungen und Beiträge. Mindert der negative Gewinn das Einkommen aus der EU Rente? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Tycoonia am 06.02.2015, 02:19