Mama32016
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im März 2016 entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit genommen! Das Elterngeld habe ich mir auf ein Jahr auszahlen lassen. Seit Oktober arbeite ich regelmäßig bei meinem Arbeitgeber als Vertretungskraft! Eigentlich müsste ich im März wieder arbeiten daher ist meine Frage... Kann ich das Geld das ich jetzt in der Elternzeit verdiene auch mit anrechnen lassen bei der nächsten Elterngeldberechnung? Da die Elterngeldberechnung auf die letzten 12 Monate vor Geburt bezogen wird. Sollte ich also in den nächsten Monaten Schwanger sein würde dieses Geld mitgerechnet werden oder würde ich nur den Mindestsatz bekommen? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Vorraus
Hallo, selbstverständlich Liebe Grüße NB
chrissicat
Klar wird das Einkommen mitgerechnet. Es zählen die 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz.
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