Hanni2002
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit seit der Geburt meines Kindes in Elternzeit. Nach etwa einem Jahr Elternzeit haben sich mein Chef und meine Chefin dazu entschieden, beruflich getrennte Wege zu gehen. Meine Chefin hat eine neue Praxis eröffnet und arbeitet dort weiter, während mein bisheriger Chef die ursprüngliche Praxis fortführt. Ich hatte damals mündlich zugesagt, mit meiner Chefin in die neue Praxis zu wechseln. Allerdings habe ich zu keinem Zeitpunkt einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder unterschrieben, sodass auch kein neues Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Ich bin weiterhin in Elternzeit und habe in der neuen Praxis auch nicht gearbeitet. Aus meiner Sicht besteht daher mein ursprünglicher, unbefristeter Arbeitsvertrag mit meinem bisherigen Chef fort, da dieser nie gekündigt oder beendet wurde. Durch das sehr lange Warten auf einen Vertragsentwurf sowie die daraus entstandene Unsicherheit habe ich mich inzwischen außerdem dazu entschieden, nun doch nicht mit meiner Chefin in die neue Praxis zu wechseln. Zusätzlich bin ich aktuell erneut schwanger und befinde mich weiterhin in Elternzeit. Ich plane, meine Elternzeit rechtzeitig vor Beginn des kommenden Mutterschutzes zu beenden. Durch die Trennung der Praxis bin ich nun jedoch sehr verunsichert, welcher Praxis bzw. welchem Arbeitgeber ich rechtlich zugeordnet bin und wie sich dies auf die Berechnung von Mutterschaftslohn und Elterngeld auswirkt. Meine konkrete Frage ist daher: Bin ich rechtlich weiterhin bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber (der alten Praxis) angestellt, da kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Und auf welcher Grundlage würden in diesem Fall Mutterschaftsleistungen und Elterngeld berechnet? Ergänzend möchte ich anmerken, dass meine Chefin mich bereits beim Steuerbüro angemeldet hat, obwohl kein Arbeitsvertrag mit ihr besteht, und ich frage mich, ob dies rechtliche oder finanzielle Auswirkungen für mich haben kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung und Unterstützung.
Hallo, schauen Sie in den Arbeitsvertrag, wer Ihr Arbeitgeber ist. Liebe Grüße NB
Neverland
Dein AG ist der, der in deinem Vertrag steht. Du hast ja auch bei diesem nicht gekündigt und auch noch nichts neues bei der Chefin unterschrieben. Da die Praxis nicht geschlossen wurde, kann dein Chef dich auch nicht kündigen, wenn nur mit dem OK des Gewerbeamtes - weil zB Praxis geschlossen. Entsprechend gilt dein Arbeitsvertag.
Hanni2002
Meine Kollegin, die im Büro für meinen Chef arbeitet, sagt, ein Wechsel sei nicht mehr möglich, da sie mich beim Steuerbüro abgemeldet hat und ich jetzt auf jeden Fall bei meiner Chefin bin. Man muss auch ehrlich sagen, sie hat keine Lust, diese Papierarbeit zu machen. Ich glaube, sie hat nicht recht, da ich mit meiner Chefin keinen neuen Vertrag unterschrieben habe, deswegen bin ich genauso in der alten Praxis mit meinem laufenden Vertrag, auch wenn sie mich zu schnell, ohne zu fragen und ohne Vertrag abgemeldet hat. Wer hat jetzt recht? Sie meinte auch, ich müsse dann bei meiner Chefin kündigen, was für mich keinen Sinn macht, da ich ja keinen neuen Vertrag unterschrieben habe.
Neverland
Mein Tipp, suche das ruhige Gespräch mit deinem Chef. Der entscheidet doch, nicht die Dame im Büro. Aktuell ist es jedenfalls kein korrektes Vorgehen.
Hanni2002
Danke ich mache es aufjedenfall. Wollte nur wissen welche Rechte ich habe/ was ich tun sollte 🤗
Fri3da
Hast du deinen Arbeitsvertrag mit seinem Chef/der alten Praxis schriftlich (!) gekündigt? Falls nein, besteht dieser unverändert fort. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nämlich aus gutem Grund der Schriftform ;)
Hanni2002
Nein ich habe nicht gekündigt und ich wurde auch nicht gekündigt (die dürfen mich glaube auch nicht kündigen wegen meiner schwangerschaft) 🤔 aber ich bin so verwirrt. Ich spreche morgen mit meinem Chef.
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