frau78
Bin in einer Physiotherapie Praxis angestellt, welche während meiner Elternzeit verkauft wurde. Besteht das Anstellungsverhältnis noch weiter nach Praxisverkauf? Welche Rechte und Pflichten habe ich bzw. der Arbeitgeber (alt/neu)? Vielen Dank!
Hallo, der Vertrag bleibt genaus so bestehen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der neue AG muss Dich und Dein Arbeitsverhältnis übernehmen. Du musst nach der EZ arbeiten wie vertraglich vereinbart und Dein AG muss Dich entsprechend beschäftigen und bezahlen. LG Sabine
mama1950
Hallo Sabine, Danke für die Antwort ich bin noch in elternzeit heißt das ich bekomme das Geld Ende Mai und nach der Geburt Ende Juni und Juli Mein Anteil von der kk habe ich bekommen deswegen war ich unsicher Vielen Dank
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Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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