Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach Elternzeit - Einkommen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit - Einkommen ?

Sommerkind12345

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, Auch nach ausführlicher Recherche in hiesigem Forum und vielen Beispielen bleiben mir ein paar Fragen in meinem individuellen Fall offen. Hinsichtlich meines Einkommens im Falle einer zweiten Schwangerschaft bestehen fortan Unklarheiten. Daher ist es mir ein Anliegen, Sie nun in meinem konkreten Fall zu befragen, um mehr Kenntnis zu erhalten. Mein 1. Kind wurde Mitte Juli 2017 geboren. Bis Mitte Januar 2019 habe ich Basis-Elterngeld / Elterngeld - Plus beantragt. Von Jan.19 bis April 19 plane ich mit meinem Mann gleichzeitig die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch zu nehmen und werde in dieser Zeit 25 Stunden / Woche arbeiten. Dies ist auch bereits mit meinem AG schriftlich kommuniziert und genehmigt. Nun planen mein Mann und ich nochmal Nachwuchs. Sollte ich vor Jan19 schwanger werden und von meinem Arzt ein Individuelles Beschäftigungsverbot noch vor Wiedereinstieg in die Arbeit erteilt bekommen, 1.) wie berechnet sich dann die Höhe meines "Einkommens" in dieser Zeit des Beschäftigungsverbotes ? (Nach Altem Einkommen vor der Elternzeit(Vollzeit) oder nach "geplantem" Einkommen(Teilzeit) nach der Elternzeit) 2.) Verkürze ich meine Elternzeit zugunsten des Beschäftigungsverbotes? Immerhin können mein Mann und ich die Partnerschaftsbonusmonate nicht mehr in Anspruch nehmen. Ich danke Ihnen recht herzlich SOMMERKIND12345


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grundsätzlich können Sie ein Beschäftigungsverbot nur bekommen, wenn Sie nicht in der Elternzeit sind, sonst spielt es keine Rolle. Sie können auch die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten. In einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Zu 1. kann ich leider nichts sagen. 2. Man kann eine Elternzeit nicht beenden, um ein Beschäftigungsverbot in Anspruch zu nehmen. Die EZ läuft einfach weiter. Dass die Partnerbonusmonate dann für euch wegfallen ist schlichtweg Pech. Die Frage ist aber auch, ob du überhaupt ein BV bekommst. Seit dem 01.01.2018 gelten hier andere, viel strengere Regelungen, sodass der Arzt nicht einfach ein BV ausstellen kann/soll, ohne dass der Arbeitgeber sich vorher um das Problem gekümmert hat. Erst einmal muss der Arbeitgeber zeigen, dass er dich an keiner anderen (ungefährlichen) Stelle einsetzen kann.


mellomania

Beitrag melden

zum ersten ist es nicht möglich, die elternzeit zu verkürzen, um ein bv zu nutzen. das wäre sozialbetrug. ein bv greift nur dann, WENN man arbeiten würde. also tz während der elternzeit etc. die laufende elternzeit kann nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet werden. mit einem bv rechnen ist nicht günstig, da sich die bestimmungen zum glück so verschärft haben, dass es erstmal am AG liegt, dich umzusetzen falls du einen arbeitsplatz haben solltest, der den mutterschutzrichtlininen nicht entspricht. und ob du überhaupt ein bv von deinem gyn erhälst, kannst du doch jetzt noch gar nicht wissen, da du noch nicht schwanger bist und noch keine schwangerschaftlichen beschwerden hast. warum rechnest du mit einem bv? du musst ja auch eine kinderbetreuung haben, um in der elternzeit arbeiten zu gehen. daher ist es sehr ungüngstig, so zu planen, als bekämst du ein bv.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Meine Frage lautet, darf mein Arbeitgeber meinen Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nach meiner Elternzeit einfach auszahlen bzw. Sagen ich muss den Resturlaub sofort im Anschluss nach der Elternzeit nehmen? Desweiteren war in der Zeit meines Beschäftigungsverbotes 1 Woche Betriebsferien, bekomme ich di ...

Hallo Frau Bader, seit dem 15.02.23 befinde ich mich wieder im Beschäftigungsverbot, meine zweijährige Elternzeit vom ersten Kind endete am 14.02.23. Jetzt habe ich meine Lohnabrechnung vom Februar 23 bekommen, aber leider ohne Betrag. Ist es Rechtsgemäß? Erhalte ich im Beschäftigungsverbot kein Lohn? Wen ja, was muss ich machen? Ich freue ...

Hallo ich bin aktuell in Elternzeit noch 3 Monate. Nun bin ich wieder schwanger, hätte in 3 Monaten wieder mit der Arbeit begonnen. Beim ersten Kind hab ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen (bin Krankenschwester) Bedeutet das nun ich geh jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot? Und welches Gehalt bekomme ich dann?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einer unbefristeten Festanstellung in Vollzeit als Heilerziehungspflegerin in einem Kindergarten. Juni 2022 bin ich, durch meine Bekanntgabe der Schwangerschaft, in ein sofortiges Beschäftigungsverbot gekommen. Februar 2023 habe ich mein kleines Wunder geboren. Ich habe mich für ein Jahr Elternge ...

Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder ...

Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August.   Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...