Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn mein Mann das Basis Elterngeld bezieht, nebenbei aber noch freiberuflich arbeitet, er dann Rechnungen stellt und dieses Einkommen dann auf sein Konto geht, wird es ja angerechnet. Er darf ja arbeiten, aber keinen Geldeingang haben. Meine Frage: Darf sein Einkommen auf mein Konto gehen? Steuerlich ist das ja kein Hinterziehen, er gibt das ja trotzdem in seiner Erklärung an. Ich finde es nur beim Elterngeld so absurd, dass man Elterngeld bezieht, nebenbei arbeiten darf ohne Entgelt, aber dann in dem EINEN Monat, wo man dann seine Rechnung stellt, DIESER Monat wird dann angerechnet. Oder werden dann trotzdem durchschnittlich EIN Geldeingang in 12 Monate Elterngeldbezug angerchnet? Danke für kurze Klärung.
Hallo, Sie meinen, das Geld soll auf Ihr Konto gehen, damit es nicht bei seinem EG berücksichtigt wird? Ihr Ernst? Nein, das geht nicht. Das ist Betrug. NB
Mitglied inaktiv
Natürlich ist das nicht erlaubt. AN die nichtselbstständig arbeiten bekommen ihr Gehalt ja auch angerechnet.
Dojii
Es zählt das Zuflussprinzip, also egal wann die Arbeit getan wurde zählt nur, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Auf wessen Konto ist egal - es ist ja eine Bezahlung für SEINE selbstständige Arbeit. Und wird in der Steuererklärung auch seinem Namen zugerechnet. Die Elterngeldstelle betrachtet dann alle Monate, in denen Geld zufließt, addiert das, zieht die Ausgaben ab, die in diesen Monaten angefallen sind und rechnet den übrig gebliebenen Gewinn in allen betroffenen Monaten gleich an. In Monate in denen kein Geld eingeht wird also auch nix angerechnet und das Elterngeld wird voll gezahlt.
Mitglied inaktiv
Natürlich wusste ich schon, dass dies eine Art von Betrug darstellt, dennoch ist es ja auch legitim während dem Elterngeldbezug zu arbeiten, obwohl das Geld dafür da ist, dass man Zeit für die Erziehung hat. Die Selbständigen arbeiten also monatelang ohne eine Rechnung zu stellen und wenn die Elterngeldauszahlung vorbei ist, können sie bezahlt werden...das finde ich nur absurd. Deswegen fragte ich auch so doof, ob eine Einzahlung auf meinem Konto vielleicht auch so eine Art Lücke darstellt. Aber danke für die explizite Antwort auf meine Frage, nach der Anrechnung der konkreten Monate, in denen Einkommen rein kam...das war mir nicht so klar. Frage zur Krankenversicherung: mein Mann stellt also seine Rechnung in einem Elterngeldplusmonat, also ca 5.000 Euro auf ein Mal. In dem Monat verdient er also so viel, so dass er aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausfliegen und sich freiwillig versichern wird. Danach will er wieder in den Basiselterngeldbezug...muss dann also nach meiner Kenntnis sich dann auch freiwillig versichern (also Krankenversicherungsbeiträge bezahlen). Er war vor dem Elterngeldbezug in der gesetzlichen, weil als AN gearbeitet hat, da ist er aber raus. Kann er sich nach dem ElterngeldplusMonat einen Monat arbeitslos melden, um dann in die gesetzliche KV zurück zu kehren und dann die Basiselterngeldmonate nach dem einen Monat ALG1 dranhängen (dann mit Befreiung von KVbeiträgen)?
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bäder, ich habe eine recht spezielle Frage. Und zwar ich bin freiwillig und mein Ehemann privat versichert. Jedoch als dauernd getrennt lebend gemeldet. Ich Miete meine Wohnung allein, es gibt klare Trennung vom Bett und Tisch. Klare Trennung der finanziellen Situation. Ich habe im Internet gelesen dass bei den dauernd getrennt le ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich musste während der Elternzeit meine Krankenkasse selbst zahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Nun habe ich fast den halben November Elternzeit gehabt und die Hälfte gearbeitet. Ich bekam also das halbe Gehalt und habe davon die regelhaften Prozente an die Krankenkasse gezahlt. Nun möchte die Krankenka ...
Guten Abend. Ich habe folgendes Problem. Bin seit 8.6.19 Mutter. Somit in elternzeit gewesen bis zum 7.6.21 und habe 2 jahre elterngeld bekommen die in April 21 geendet hat. Nun ist mein arbeitgeber seid Februar 2020 insolvent. Nun schreibt meine Krankenkasse das ich die Beiträge für April bis 7.6.21 zahlen muss. Ich habe aber ja elternzeit gehab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, momentan bin ich noch bis Ende November in Elternzeit und beziehe bis dahin auch noch Elterngeld. Ab Dezember werde ich wieder auf geringfügiger Basis anfangen zu Arbeiten. (Bei meinem alten Arbeitgeber) Kann ich jetzt das dritte Jahr Elternzeit dranhängen, damit ich tro ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bin, verdiene ca. 4200€ netto monatlich. Ich habe auf der Seite der TK gelesen, dass die Einkommensgrenze für die freiwillige Versicherung 5550 € monatlich sind, ich weiß aber nicht ob sich das auf netto oder brutto Gehalt bezieht. Weil mein brutto Gehalt über die ...
Ich bin jetzt bei der TK versichert, möchte aber zur Privatversicherung wechseln, um während der Schwangerschaft, auf die ich mich vorbereite, einen besseren Service zu erhalten. Wenn ich das aber tue, wenn ich Patenturlaub nehme, also kein Gehaltseinkommen habe, muss ich die private Versicherung selbst bezahlen, während ich, wenn ich bei der TK bl ...
Zähle ich als Einkommen, wenn ich während der Elternzeit monatlich 1.800 Euro Elterngeld beziehe? Muss ich in diesem Zeitraum eine Krankenversicherung bezahlen? Ich war vor Elternzeit ehrenamtlich bei der TK versichert.
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Liebe Frau Bader, im März 2025 erwarten wir unser 3. Kind. Ich bin mit meinen Kindern als Hausfrau bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Mein Mann nimmt ab Geburt 24 Monate Elternzeit mit Elterngeld plus Bezug. Ich bekomme 2 Monate Basis Elterngeld, ohne Elternzeit und bin weiterhin Hausfrau. Ab welchem Ze ...
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen