Guten Tag,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin eigentlich in einem normalen Angestelltenverhältnis beschäftigt. Während der letzten Monate meiner Elternzeit habe ich etwas freiberuflich also auf selbständiger Basis gearbeitet. Da bei Selbstständigen das Zuflussprinzip und nicht Leistungsprinzip gilt, stellt sich für mich die Frage, wann ich Geldeingänge auf dem Konto haben darf, ohne das mir nachträglich das Elterngeld gekürzt wird. Ich habe jetzt Ende Juli das letzte mal Elterngeld (für August) erhalten. Darf ich jetzt schon wieder Geldeinkünfte haben, oder erst im nächsten Monat. Über Ihre Rückmeldung wäre ich dankbar!
von
sala17
am 01.08.2021, 20:29
Antwort auf:
Einkommen Freiberuflich in der Elternzeit
Hallo,
ab dem Tag, wo der Leistungszeitraum laut dem Bescheid beendet ist, können Sie Zahlungen erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2021
Antwort auf:
Einkommen Freiberuflich in der Elternzeit
Das gilt taggenau. Du musst also auf deinem Elterngeldbescheid gucken, wann der letzte Lebensmonat endet, in dem du Elterngeld bekommen hast.
Ab dem nächsten Tag darfst du dann wieder Einzahlungen haben.
von
Dojii
am 04.08.2021, 08:50
Antwort auf:
Einkommen Freiberuflich in der Elternzeit
Lieben Dank! Wenn ich das Geld am beispielsweise am 03.08 zum letzten Mal bekommen habe, darf ich dann ab dem 04.08 wieder Gehaltseingänge haben oder erst wieder im Folgemonat?
von
sala17
am 04.08.2021, 11:17
Antwort auf:
Einkommen Freiberuflich in der Elternzeit
Also es geht wie gesagt nicht darum, wann das Geld an dich ausgehalt wurde, sondern für wann es gezahlt wurde.
Wenn der letzte Lebensmonat also am 03.08.2021 geendet hat, darfst du ab dem 04.08.2021 wieder Einkünfte haben.
von
Dojii
am 04.08.2021, 14:14