Mitglied inaktiv
Mein Freund ist Angestellter und wird 2 Monate Elternzeit nehmen. Freiberuflich ist der DJ. Darf er in der Zeit, in welcher er Elterngeld bezieht, einen DJ Job annehmen, ohne das die Einnahmen aufs Elterngeld angerechnet werden?
Hallo, er kann bis zu 30 Std arbeiten, das Geld wird aber angerechnet. Liebe Grü§e NB
Mitglied inaktiv
Nein! Er darf arbeiten, maximal 30h, aber angerechnet wird es auf jeden Fall. Von dem Zuverdienst bleiben unter dem Strich ca. 33% übrig. LG Sabine
bobcat
Hüst, und wenn er das Geld erst später bekommt ... Dann sind die Einnahmen nicht im Zeitraum des Elterngeldbezuges und werden somit nicht angerechnet. LG, bobcat
Mitglied inaktiv
Nee, das stimmt nicht! Erstmal zählt da nicht wann das Geld kommt, sondern wann die Rechnung gestellt wurde - denn das ist auch für eventuelle Steuerzahlungen wichtig, und wenn Du das Stellen der Rechnung hinauszögerst, dann wirst Du begründen müssen warum. Das ist auf jeden Fall NICHT rechtens!!!!! LG Sabine
bobcat
Hallo, Urteile aus dem letzten Jahr gehen bei der Anrechnung von Einkommen vom Zuflussprinzip aus. http://www.freiepresse.de/RATGEBER/FINANZEN/Selbststaendige-muessen-sich-Einkommen-auf-Elterngeld-anrechnen-lassen-artikel7601731.php lg bobcat
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