Annche
Hallo Fr. Bader, ich bin hauptberuflich angestellte Physiotherapeutin und in der 8. Woche schwanger. Außerdem arbeite ich noch stundenweise als freiberufliche Physiotherapeutin. Mein Chef hat mich nun aufgrund der Corona-Pandemie in ein Betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Darf ich trotz dem Beschäftigungsverbot weiterhin selbstständig arbeiten? Ich muss dazu sagen,dass es sich dabei um drei Patienten handelt, zwei davon sind schon zum 2. mal geimpft. Vielen Dank schon mal im Voraus!
Hallo, das BV gilt nicht für die selbständige Tätigkeit. Der AG könnte aber irrtitiert sein, wenn Sie die selbe Tätigkeit weiter ausüben. Mich als AG würde das ärgern. Liebe Grüße NB
Dojii
Als Selbstständige bist du für dein gesundheitliches Risiko selbst verantwortlich. Wenn du dich "in Gefahr" bringen möchtest, steht dir das frei. Das betriebliche Beschäftigungsverbot gilt nicht für deine selbstständige Tätigkeit.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bäder, Ich bin in der 10.SSW und arbeiten als Hebamme. Ich bin angestellt und arbeite gleichzeitig freiberuflich. Sollte mir meine FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen, darf ich trotzdem freiberuflich (Wochenbettbetreuung) arbeiten? Vielen Dank Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe letzte Woche ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich war im Einzelhandel tätig. Nun habe ich ein sehr gutes Jobangebot bekommen dessen Tätigkeit ausschließlich online stattfinden wird und ich dadurch problemlos von zuhause arbeiten kann - der Job ist auf zwei Monate beschränkt, in denen i ...
Hallo Frau Bader, es wurden bereits ähnliche Fragen gestellt, trotzdem möchte ich gern folgende Frage stellen: ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen (Tätigkeit im Büro, sehr lange Autofahrten) und möchte mich in dieser Zeit als Heilpraktikerin selbstständig machen. Es handelt sich also um eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit für w ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer KiTa und hatte aufgrund fehlender Immunität zunächst für die ersten 20 SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ein Kontakt mit den Kindern entsprechend nicht möglich war. Später wurde ich gefragt, ob ich stattdessen Bürotätigkeiten in der KiTa übernehmen möchte. Ich habe zugestimmt. Daraufhin erhie ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach