Annche
Hallo Fr. Bader, ich bin hauptberuflich angestellte Physiotherapeutin und in der 8. Woche schwanger. Außerdem arbeite ich noch stundenweise als freiberufliche Physiotherapeutin. Mein Chef hat mich nun aufgrund der Corona-Pandemie in ein Betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Darf ich trotz dem Beschäftigungsverbot weiterhin selbstständig arbeiten? Ich muss dazu sagen,dass es sich dabei um drei Patienten handelt, zwei davon sind schon zum 2. mal geimpft. Vielen Dank schon mal im Voraus!
Hallo, das BV gilt nicht für die selbständige Tätigkeit. Der AG könnte aber irrtitiert sein, wenn Sie die selbe Tätigkeit weiter ausüben. Mich als AG würde das ärgern. Liebe Grüße NB
Dojii
Als Selbstständige bist du für dein gesundheitliches Risiko selbst verantwortlich. Wenn du dich "in Gefahr" bringen möchtest, steht dir das frei. Das betriebliche Beschäftigungsverbot gilt nicht für deine selbstständige Tätigkeit.
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe letzte Woche ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich war im Einzelhandel tätig. Nun habe ich ein sehr gutes Jobangebot bekommen dessen Tätigkeit ausschließlich online stattfinden wird und ich dadurch problemlos von zuhause arbeiten kann - der Job ist auf zwei Monate beschränkt, in denen i ...
Hallo Frau Bader, es wurden bereits ähnliche Fragen gestellt, trotzdem möchte ich gern folgende Frage stellen: ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen (Tätigkeit im Büro, sehr lange Autofahrten) und möchte mich in dieser Zeit als Heilpraktikerin selbstständig machen. Es handelt sich also um eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit für w ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
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