NyessThorin
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe letzte Woche ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich war im Einzelhandel tätig. Nun habe ich ein sehr gutes Jobangebot bekommen dessen Tätigkeit ausschließlich online stattfinden wird und ich dadurch problemlos von zuhause arbeiten kann - der Job ist auf zwei Monate beschränkt, in denen ich aber sehr gutes Geld verdienen könnte. Ist es möglich diesen Job, trotz Beschäftigungsverbot, anzunehmen? Wenn ja, wie gehe ich dann vor? Ich muss meinen Arbeitgeber soweit ich weiß informieren und eine Erlaubnis einholen. Gibt es für meinen Fall eine Beratungsstelle? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Lieber Gruß Thorin
Hallo, dies geht mit Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ist das ein Job (Anstellungsverhältnis) oder eine Tätigkeit auf Honorarbasis?
NyessThorin
Es handelt sich um eine Tätigkeit auf Honorarbasis.
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