Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Vater verbieten, dass meine Mutter das Kind von der Krippe abholt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf der Vater verbieten, dass meine Mutter das Kind von der Krippe abholt?

butcherbird

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Hallo Frau Bader, liebe Community, ich habe heute auch mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Gerichtlich haben wir die Umgangszeiten des Vaters festlegen lassen, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und den gewöhnlichen Aufenthalt hat das Kind bei mir. Dem Vater geht es wenig um das Wohl des Kindes, eher darum mir zu schaden. Nun stand ich neulich wegen ihm vor Gericht und habe organisiert, dass meine Mutter das Kind von der Krippe abholt und die Zeit mit ihm verbringt, bis ich wieder da bin. Meine Mutter und mein Kind haben regelmäßig Kontakt und ein fantastisches Verhältnis. Der KV hat vor der Trennung ein Schriftstück für die Krippe unterschrieben, dass sie abholen darf, allerdings war das nur "für das laufende Krippenjahr", welches im September letzten Jahres gewechselt hat. Seither unterschreibt er mir nichts mehr (meine Anwältin hat bereits den Auftrag das bei Gericht einzureichen). Der KV hat am Folgetag Theater in der Krippe gemacht, dass sie das Kind meiner Mutter nicht geben dürfen ohne seine Zustimmung. Vor Gericht wurde damals ausführlich darüber gesprochen, wer die Entscheidungen bzgl. der Dinge des alltäglichen Lebens während der eigenen Betreuungszeit trifft - er darf sie für seine Umgangszeit treffen und ich für meine. Dies wurde jedoch nicht protokolliert, sondern lediglich die Umgangszeiten festgehalten. Nun ist die Krippe sehr unsicher und bittet mich darum, das mit dem KV zu klären, was jedoch ohne gerichtliches Verfahren nicht funktioniert. Deshalb baten sie mich ihnen etwas schriftliches an die Hand zu geben, z.B. ein Schreiben des Gerichts. Der KV wirft gerne mit Anzeigen um sich, nicht nur gegen mich, sondern im letzten Jahr auch gegen die Mitarbeiter des Rathauses, vom Jugendamt, der Polizei, etc. Wie kann ich der Krippe Sicherheit geben, dass das rechtlich in Ordnung ist? Herzliche Grüße, Saskia


Pamo

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Während seiner Umgangszeiten bestimmt er, wer abholt. Während deiner Umgangszeiten bestimmst du das. Seine Unterschrift wird für deine Zeiten nicht benötigt.


emilie.d.

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Frau Bader wird Dir nicht antworten, weil Du anwaltlich vertreten bist. Wieso muss Deine Anwältin vor Gericht etwas einreichen? Ist sie kompetent? Mich wundert das sehr, Deine Tochter hat ihren Lebensmittelpunkt bei Dir, also entscheidest Du die Dinge des alltäglichen Lebens. Wer Deine Tochter wann aus der Kita abholt sowieso. https://openjur.de/u/31927.html Ich würde der Kita das Urteil von oben ausdrucken und schauen, ob es sich damit schon erledigt. Die müssten hier doch auch Handlungsrichtlinien von ihrem Verband haben, das ist doch total alltäglich, dass ein Elternteil rumzickt, weil (meist) die neue Lebensgefährtin oder Lebensgefährte nicht abholen sollen.


butcherbird

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Hallo Emilie, vielen Dank, dass hilft mir hoffentlich erst mal weiter! Damit kann ich nochmal auf die Krippe zugehen und hoffentlich ihre Sorgen etwas nehmen. Meine Anwältin hat den Auftrag Unterschriften einzuholen, die damit nichts zu tun haben - Ausweis für das Kind beantragen zB. Da sind jetzt einige Fristen verstrichen, beim Jugendamt gibt es diesbezüglich keinen Termin und wir kommen nicht weiter. Das Thema mit der Krippenabholung kam jetzt wieder neu auf und da brauche ich ja rein rechtlich gar keine Unterschrift, deshalb wusste ich nicht, wie ich das der Krippe erklären soll. Meine Anwältin ist ja auch der falsche Ansprechpartner dafür. Ich drucke es mal aus und gehe nochmal mit der Krippe ins Gespräch, ich hoffe, dass ich es schaffe ihre Sorgen zu nehmen. Herzlichen Dank für deine Antwort!


Pamo

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Wenn das Kind bereits seit mehr als 6 Monaten bei dir alleine lebt, brauchst du auch für den Ausweis seine Unterschrift *nicht*.


butcherbird

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Oh, das ist auch interessant! Das wusste ich nicht, dann muss ich nicht mehr lange warten. Wissen die beim Rathaus das auch oder brauche ich da was schriftliches?


Pamo

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Ob deine Behörde sich auskennt? Keine Ahnung. Hier findest du die entsprechenden rechtlichen Quellen: https://m.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Reisepass-wir-haben-ihn-immer-noch-nicht_372860.htm


Lena_1922

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Puh, ich würde den Anwalt wechseln - das sind zwei Standart Themen, bei denen kein Gericht eingeschaltet werden muss.


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