Papa26
Sehr geehrte Frau Bader, wir würden gerne die Krippe zum neuen Krippenjahr (1.9.) wechseln, da unsere Kleine dann in der Einrichtung des großen Bruders betreut werden kann. Haben zum Glück einen freigewordenen Platz erhalten. Die bisherige Krippe hat nun im Vertrag folgende Kündigungsfristen: „3. nderungen und Kündigung des Vertrages 31Der Vertrag gilt grundsätzlich für ein Krippenjahr. Er verlängert sich automatisch bis zun 31. August des Jahres nach Vollendung des 3. Lebensjahres, wenn nicht vorher mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Krip- penjahres von Seiten der [Krippe] Anderungen oder eine Kündigung in Schriftform erfolgt sind. 33 Eine fristlose und außerordentliche Kündigung von Seiten der [Krippe] ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn das Kind sich nicht in die Gemeinschaftintegrieren lässt oder andere Kinder gefährdet das Kind langer als zwei Wochen ununterbrochen und unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht die Personensorgeberechtigten mit der Entrichtung der Beitrage für mindestens zwei Monate im Rückstand sind, die Personensorgeberechtigten wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Regelungen des Betreuungsvertrags verstoßen oder aufgrund falscher Angaben zur Person einen Platz erhalten haben. 34 Der Vertrag kann von Seiten der Eltern nur bei Vorliegen entsprechender Gründe wie z B. Wohnortwechsel vorzeitig gekündigt werden. in diesen Fall ist die Anmeldung bei der neuen Gemeinde vorzulegen. Ansonsten ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich.“ Unsere Tochter ist gerade erst zwei geworden. Regulär könnten wir also erst zu Ende August 2024 kündigen. Das wären 15 Monate (!!). Ist so eine Klausel gültig? Zumal sie nur in eine Richtung geht, die Krippe kann uns ja sogar vorher kündigen. Wir fühlen uns dadurch einseitig stark benachteiligt. Was ist Ihr Eindruck zu der Klausel, wenn sich keine einvernehmliche Lösung findet (die wir freilich anstreben)? Danke und liebe Grüße!!
Hallo, bitte die Hinweise lesen, ich kann hier keine individuellen Verträge prüfen und bewerten. Liebe Grüße NB
Frida19
Du hast den Vertrag falsch verstanden. Du kannst jedes Jahr 8 Wochen vor Ende des Krippenjahres kündigen. "Der Vertrag gilt grundsätzlich für ein Krippenjahr" ABER der Vertrag endet nicht automatisch, wenn Dein Kind 3 Jahre alt wird, sondern auch da musst Du die Kündigungsfrist einhalten. In einer Krippe werden Kinder ja nur bis zum 3. Lebensjahr betreut. Du kannst also jetzt zum 31.8. diesen Jahres kündigen.
Succero
Lies den Passus nochmal genau. Die 8 Wochen gelten nur für die Krippe.
Papa26
Ja, genau das ist der Haken. Der Krippe werden Kündigungen mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Krippenjahres eingeräumt. Den Eltern aber nicht, außer sie ziehen um oder ähnliches. Meines Erachtens sollte der ganze Passus ungültig sein, da extrem einseitig zum Nachteil der Eltern. Eine Planungssicherheit für die Krippe von weit über einem Jahr ist eigentlich weit übertrieben und unangemessen. Aber ich bin juristisch leider kompletter Laie.
Soie
Es steht aber auch das die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen möglich ist. Habt Ihr den gefragt ob ihr kündigen könnt? Betreuungsplätze sind doch eh so rar. Vielleicht haben die eine Warteliste und sind froh das ein anderes Kind den Platz bekommen kann.
Belly-Monkey
Ich würde auch erst einmal das Gespräch suchen, ob es mit der einvernehmlichen Kündigung klappt. Davon ab bin ich auch der Meinung, dass der Passus nicht rechtens ist. Ich meine, irgendein Gericht hat mal festgelegt, dass eine Kündigungsfrist (bei Krippe und Kindergarten) nicht länger als 3 Monate dauern darf, da eine längere Zeit unzumutbar ist. Zudem gilt bei Kündigungen doch eigentlich auch, dass beide Parteien in gleicher Form die Möglichkeit dazu haben müssen. Einer darf kündigen, der andere aber nicht... das schreit doch gerade nach einem ungültigen Passus. Aber ich bin nicht vom Fach und mal gespannt, was Frau Bader dazu schreibt.
User-1736455377
Ich stolpere auch über das Krippenjahr und 8 Wochen zum Ende dessen - denn im weiteren scheint ja nur der Krippe diese Kündigungsfrist zum Krippenjahr-Ende hin zugestanden zu werden. Das wäre dann defintiv nicht zulässig. Generell ist der Vertrag sehre einseitig zu Gunsten der Krippe. Eltern können eigentlich nur bei Umzug kündigen - ansonsten muss die Krippe dem zustimmen. Ich denke auch, dass dies so nicht zulässig ist. Ebenfalls meine ich, dass entsprechende Urteile gibt, wonach die Kündigungsfrist für die Eltern nicht mehr als3 Monate betragen darf. Ich würde aber dennoch erst mal auch mit der Krippe ganz normal reden/Kündigung einreichen - evt. gibt es ja gar keine Probleme?
luvi
Hallo, Ich denke, der Vertrag ist ziemlich schwammig formuliert und noch niemand hat sich mit dem genauen Wortlaut befasst, weil es bisher noch keine Probleme gab. Ich habe den Eindruck, es ist so gemeint, dass ihr mit einer 8 Wochen Frist jeweils zum Krippen-/Kindergartenjahresende kündigen könnt und wenn ihr das nicht macht, der Vertrag automatisch ein Jahr weiter läuft, bis Schuleintritt. Habt ihr schon mal mit dem Kindergarten gesprochen? Oft stehen sowieso mehrere Kinder auf der Warteliste. Und wenn nicht, gibt es evtl die Möglichkeit es so zu machen: Ein Grund, warum die Krippe zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, ist, wenn das Kind ununterbrochen und unentschuldigt die Krippe nicht besucht... Wenn nun euer Kind nun 2 Wochen einfach nicht kommt, kündigen sie euch fristlos. Dann seid ihr auch aus dem Vertrag draußen. LG luvi
User-1736455377
Theoretisch möglich -ich persönlich würde aber nicht dazu raten, eine Kündigung durch den KiGa auf Grund von Vertragsverletzung zu provozieren. Zumindest nicht, wenn sich rausstellt, dass eine ganz normale Kündigung zum Ende des Betreuungsjahres möglich ist. Und davon gehe ich aus.Die Formulierungen sind in der Tat seltsam - vielleicht aber eben auch aus Unwissenheit/Unabsichtlich teils irreführend.
Papa26
Danke für die ganzen Tipps. Werden weiter versuchen, ein Einvernehmen zu finden. Letztlich kann ja keiner Seite an einem Rechtsstreit gelegen sein. Auf den es natürlich sonst hinausliefe, denn es ginge ja dann um Krippenbeiträge für ein ganzes Jahr.
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