Guten Tag, ich habe meine EZ auf 1,5 Jahre bis Mitte Juli 2024 festgelegt. Vor zwei Monaten habe ich mündlich mit meinem AG vereinbart, dass ich zum 01.04.24 wieder dort anfange in TZ zu arbeiten. Wir haben dies nicht schriftlich festgehalten. Wie verhält sich das denn mit der Kündigungsfrist? Laut Vertrag habe ich vier Wochen zum Monatsende. Dadurch, dass ich eine Verkürzung der EZ mündlich mitgeteilt habe, hätte ich jetzt eigentlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.03. gehabt oder zählt in diesem Fall die ursprünglich von mir schriftlich mitgeteilte Elternzeit? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
von
MamavonM.
am 15.02.2024, 11:12
Antwort auf:
Elternzeit mündlich verkürzt - Kündigungsfrist
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage noch einmal mit der Erklärung, ob Sie die Teilzeit oder den Vollzeitvertrag kündigen möchten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2024
Antwort auf:
Elternzeit mündlich verkürzt - Kündigungsfrist
Die Frage ist, hast du die EZ beendet, was nur mit Zustimmung des AG geht. Oder mit ihn vereinbart, das du innerhalb der EZ in TZ arbeitest. Ist jetzt wohl davon abhängig, wer was wie verstanden hat. Wenn ihr keine Beweise in Schriftform habt. Ich als AG, würde wohl erst einmal davon ausgehen, dass du nun in der EZ erst einmal in TZ arbeiten möchtest.
von
Neverland
am 15.02.2024, 17:46
Antwort auf:
Elternzeit mündlich verkürzt - Kündigungsfrist
Wir haben nur darüber gesprochen, dass ich zum 01.04. wieder anfangen werde in TZ zu arbeiten. Nicht, ob ich in TZ in der EZ arbeite oder ob ich die Elternzeit komplett beende. Ist wahrscheinlich wirklich Auslegungssache.
von
MamavonM.
am 15.02.2024, 20:12