Guten Tag,
ich bin vom 19.5.22 bis zum 18.6.22 in Elternzeit (Den ersten Monat hatte ich im letzten Jahr genommen) und will zum 1.7. den Arbeitgeber wechseln.
Ich hatte von einem 3-monatigen Sonderkündigungsrecht gelesen. Ist dieses für mich von Bedeutung, wenn ich vor meiner Elternzeit oder während der Elternzeit kündige? Oder gilt meine vertragliche bzw. Gesetzliche Kündigungsfrist?
Vielen Dank für eine Info.
von
PapaNov
am 03.05.2022, 19:42
Antwort auf:
Kündigungsfrist einmonatige Elternzeit
Hallo,
nein, es gilt nur für die taggenaue Kündigung nach der EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2022
Antwort auf:
Kündigungsfrist einmonatige Elternzeit
NN du zum 30.06. kündigen willst, hast du deine normale Kündigungsfrist
Mitglied inaktiv - 03.05.2022, 20:55
Antwort auf:
Kündigungsfrist einmonatige Elternzeit
Vielen Dank. Dann muss ich mir ja keine Gedanken machen :)
von
PapaNov
am 04.05.2022, 17:00