Patrick2410
Hallo Frau Bader, ich muss meine erste Frage nochmal konkretisieren. Meine Frau hat bis 12.7.22 Elternzeit. Sie möchte den Job wechseln. Kann sie zum 1.6. oder 1.7. mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen? Sie arbeitet seit August 2016 in der Firma. Beste Grüße Patrick Morgenstern
Hallo, sie selber kann kündigen wie folgt: § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Was steht denn in Ihrem Vertrag? Der Passus, den Frau Bäder gepostet hat, trifft halt nicht auf alle zu, wenn der Arbeitsvertrag was anderes sagt. Und zwar verlängert sich nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit häufig in den Verträgen die Kündigungsfrist eh auf 3 Monate, die ja auch für Kündigungen innerhalb der Elternzeit gelten. Somit würde der 1.6 nicht gehen.
Berlin!
Nein, kann sie nicht. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ kündigen. Vorher kann sie nur dann aus dem betrieb ausscheiden, wenn es eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitsgeber gibt (Aufhebungsvertrag). dann gelten keine Kündigungsfristen.
Mitglied inaktiv
Kann ich während der Elternzeit kündigen? Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Ihre Arbeit auch während der Elternzeit jederzeit kündigen. Dabei gilt Ihre normale Kündigungsfrist. Diese finden Sie in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder - falls Sie nach Tarif beschäftigt sind - im Tarifvertrag. Nur wenn Sie zum Ende Ihrer Elternzeit kündigen wollen, gilt eine besondere Frist von 3 Monaten. Dies gilt unabhängig davon, wie viel Elternzeit Sie angemeldet haben. Www.familienportal.de
Patrick2410
Ihr Arbeitsvertrag verweist auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Interessant finde ich die unterschiedlichen Antworten?! Genau soweit war ich auch durch meine eigene Recherche. Was ist jetzt korrekt?
Suomi
Zum Ende des Elternzeit 3 Monate Kündigungsfrist. Und während der EZ gelten dann eben die gesetzlichen Kündigungsfristen laut BGB.
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