Frage:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Sehr geehrte Frau Bader,
am 07.05.2022 endet meine Elternzeit. Ich möchte nicht wieder an meinen derzeitigen Arbeitsplatz zurück. Nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft hat mein Arbeitgeber versucht mich zu kündigen und ich musste mir Rechtsbeistand zur Klärung holen. Ich bin davon ausgegangen, dass für mich auch während der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 1 Monat (zum Monatsende) gilt. Nun habe ich gelesen, dass die Frist während der Elternzeit 3 Monate beträgt. Mir stehen noch meine 26 Urlaubstage von vor meiner Schwangerschaft zu, da ich erst im Beschäftigungsverbot war. Bisher sind meine Urlaubstage während der Elternzeit nicht angekündigt gekürzt worden. Somit besteht derzeit auch noch der Urlaubsanspruch aus meiner Elternzeit. Kann ich zum 31.05.2022 fristgerecht kündigen, obwohl die Frist dann noch in meiner Elternzeit beginnt zu laufen? Ich habe folgendes Kündigungsschreiben verfasst...
"Sehr geehrte(r) ......,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit am 07.05.2022 behelfsweise fristgerecht zum 31.05.2022. Bitte zahlen Sie mir die noch offenen Urlaubstage aus bzw. ziehen für die Zeit zwischen Ende meiner Elternzeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Teil meiner noch offenen Urlaubstage ab. Die restlichen Urlaubstage bitte ich auszubezahlen. Des Weiteren bitte ich um Zusendung eines Arbeitszeugnisses, sowie Bestätigung der Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
..........."
Kann ich dies so formulieren und bin ich damit auf der sicheren Seite nicht wieder dort arbeiten zu müssen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Mama1820
von
Mama1820
am 26.03.2022, 10:52
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Hallo,
bitte die HInweise lesen. Ich kann hier keine solche Prüfung von Texten vornehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.03.2022
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Du kannst nicht vom AG verlangen, dass er Dir da Urlaub gibt.
Er kann Dir Urlaub gewähren, muss er aber nicht.
von
Suomi
am 26.03.2022, 11:41
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
So wie ich das sehe kannst du erst zum 30.6 kündigen und auch erst am 7.5. Denn dann gilt ja wieder deine normale Kündigungsfrist. Du kannst natürlich aber mit ihm vorher sprechen, ob es möglich ist, direkt zu kündigen, das geht.
Aber du kannst ja auch vom 7.5 an deinen Urlaub nehmen und müsstest dann nur 2 Wochen ca. Dort noch mal arbeiten.
Wenn du das Schreiben unbedingt so abgeben willst, würde ich dringend davon abraten deinen AG drauf aufmerksam zu machen, dass er deinen Urlaub noch kürzen darf. Das ist sein Job daran zu denken und ggf. steht es sogar schon in deinem Arbeitsvertrag pauschal drinnen, dann muss er es nicht noch mal extra ankündigen.
Mitglied inaktiv - 26.03.2022, 11:41
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Dein AG kann dir aber verwehren, im Anschluss an die Elternzeit direkt den Urlaub zu nehmen.
Mitglied inaktiv - 26.03.2022, 12:16
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Scheinbar will Dein AG Dich ja auch nicht unbedingt weiter beschäftigen.
Warum sprichst Du nicht mit Deinem AG über einen Aufhebungsvertrag?
von
Berlin!
am 26.03.2022, 19:51
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Hallo,
Ich würde zum nächstmöglichen Termin kündigen. Meiner Meinung nach müsste Ende Mai möglich sein. Wenn dein Arbeitgeber kulant ist, lässt er dich auch zum EZ Ende raus.
Dein Arbeitgeber muss dir den Urlaub im Anschluss an die EZ nicht gewähren. Aber was würde es deinem Arbeitgeber bringen, wenn er dir den Urlaub nicht gewährt? Er müsste ihn dir zum Vertragsende auszahlen. Da du jetzt lange in Elternzeit warst, müsstest du dich evtl auch wieder neu einarbeiten und bringst deshalb evtl auch nicht die volle Leistung.
Wenn sich der Arbeitgeber weigert, dir den Urlaub zu gewähren, spricht doch auch nichts dagegen für die paar Wochen noch mal hinzugehen und zu arbeiten. Du hast ja ein Ende in Sicht.
LG luvi
von
luvi
am 26.03.2022, 21:01
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen könntest du auch noch zum 30.4. kündigen.
Die 3-monatige Kündigungsfrist gilt nur, wenn du zum Ende deiner Elternzeit kündigen möchtest, also zum 07.05.2022. Ansonsten gilt deine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
von
chrissicat
am 26.03.2022, 22:13
Antwort auf:
Elternzeit - Kündigungsfrist versäumt
Sehe das wie die Vorrednerin. 3 Monate gelten nur, wenn du genau zum Ende der EZ kündigen möchtest. Ansonsten vertraglich vereinbarte Frist.
von
Frau_H.
am 26.03.2022, 22:44