Liebe Frau Bader, ich bin derzeit noch in Elternzeit (für drei Jahre beantragt) und beziehe noch Elterngeld bis zum 02.01.23. Eigentlich hatte ich vor, ab Januar wieder in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber einzusteigen. Nun habe ich jedoch einen besseren Job gefunden, welcher ab Februar 23 startet und nun entsprechend die Kündigung für meine derzeitige Stelle eingereicht. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, sodass nun die Frage ist, wie ich im Januar arbeiten kann / darf. Gerne würde ich meinen Resturlaub nehmen und den restlichen Januar Vollzeit arbeiten. Ist dies möglich? Wenn ja, muss ich dies beantragen bzw. meine Elternzeit kündigen? Oder darf ich nur in Teilzeit arbeiten? Müsste dies ebenfalls beantragt werden? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße Daniela
von Randy.ra am 22.10.2022, 19:42