Paulinchen83
Ich möchte in meiner EZ die Partnermonate in Anspruch nehmen und dabei 25h pro Woche arbeiten. Ist es erlaubt z.b. nur 15 Stunden bei meiner AG angestellt zu leisten und weitere 10 Stunden pro Woche freiberuflich? Da kann ich natürlich schlecht nachweisen wie wieviel Stunden ich tätig war...ist das ein Problem? Mein Mann arbeitet in der Zeit ganz freiberuflich.
Hallo, in den Richtlinien zum BEEG steht dazu unter Ziff. 1.6.1.3: Für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige ist ebenfalls nur eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Arbeit im eigenen Haushalt zählt hierzu nicht. Die Antragstel-ler haben zu erklären, dass sie diese Grenze nicht überschreiten und dies glaubhaft zu machen. Dazu müssen sie erklären, welchen Umfang ihre Arbeitszeit in der Regel bisher hatte und welche Vorkehrungen im Betrieb getroffen wurden, um die Reduzierung ihrer Tätigkeit aufzufangen (z.B. Einstellung einer Ersatzkraft, Übernahme von Aufgaben durch vorhandene Mitarbeiter, Reduzie-rung der durchgeführten Aufträge). Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Danke für die Antwort, ja ich kenne die Fragen zur Arbeitszeitreduzierung und der Ersatzkraft im EG-Antrag. Was aber ankreuzen wenn man mit der freiber. Tätigkeit frisch anfängt, dann hat man ja die Arbeitszeit nicht reduziert (noch stellt man eine Ersatzkraft ein). Verdienst wäre dann ja voraussichtlich in den 4 Partner-Monaten auch noch null bzw. negativ (Unkosten), sodass die Frage wäre ob sie das trotz Angaben in der Steuererklärung anerkennen?
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