Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich trotz Mutterschutz in Teilzeitarbeit freiberuflich arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich trotz Mutterschutz in Teilzeitarbeit freiberuflich arbeiten?

Viktoria.H

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Liebe Frau Bader, ich bin teilzeitbeschäftigt (50 Prozent, darüber werden die sozialversicherungspflichtigen Beiträge abgerechnet) und arbeite in der restlichen Zeit freiberuflich. Meine Fragen dazu lauten: 1. Darf ich im Mutterschutz, der aus dem Angestellten-Verhältnis resultiert, weiter freiberuflich arbeiten? 2. Wenn ich im Mutterschutz in den mir verbleibenden 50 Prozent der Zeit arbeite: Wird mein Einkommen aus freiberuflicher Arbeit auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, obwohl sich diese Arbeit auf die 50 Prozent meiner Zeit bezieht, für die ich kein Mutterschaftsgeld erhalte? Gibt es eine Kürzung oder Streichung des Mutterschaftsgeldes? 3. Muss mein Arbeitgeber aus dem Angestellten-Verhältnis der Fortsetzung der freiberuflichen Arbeit im Mutterschutz zustimmen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank.


Mitglied inaktiv

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1. ja 2. nein, das Mutterschaftsgeld beträgt 13 € pro Kalendertag plus den Arbeitgeberzuschlag, das hat mit der selbständigen Arbeit nichts zu tun. 3. Wenn er bisher nichts dagegen hatte, muss er jetzt auch nicht zustimmen.


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