Liebe Frau Bader, ich bin teilzeitbeschäftigt (50 Prozent, darüber werden die sozialversicherungspflichtigen Beiträge abgerechnet) und arbeite in der restlichen Zeit freiberuflich. Meine Fragen dazu lauten: 1. Darf ich im Mutterschutz, der aus dem Angestellten-Verhältnis resultiert, weiter freiberuflich arbeiten? 2. Wenn ich im Mutterschutz in den mir verbleibenden 50 Prozent der Zeit arbeite: Wird mein Einkommen aus freiberuflicher Arbeit auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, obwohl sich diese Arbeit auf die 50 Prozent meiner Zeit bezieht, für die ich kein Mutterschaftsgeld erhalte? Gibt es eine Kürzung oder Streichung des Mutterschaftsgeldes? 3. Muss mein Arbeitgeber aus dem Angestellten-Verhältnis der Fortsetzung der freiberuflichen Arbeit im Mutterschutz zustimmen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank.
von Viktoria.H am 21.05.2018, 19:52