Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit freiberuflich tätig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: In Elternzeit freiberuflich tätig

Frau N. aus R.

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Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Elterngeldplusbezug und würde langfristig gerne nebenberuflich Kurse geben (Babymassage, Eltern-Kind-Kurse, Trageberatung). In wie fern werden mir diese Einnahmen angerechnet? Gehe ich richtig davon aus, dass nur der Gewinn angerechnet wird? Wird dieser jeden Monat neu berechnet oder wird in irgendeiner Form ein Durchschnittswert gebildet? Die gleiche Frage stellt sich für mich in Bezug auf die beitragsfreie Krankenversicherung. Bis wie viel darf ich genau einnehmen und geht es auch hier um den Gewinn oder um die reinen Einnahmen und auch hier stellt sich mir die Frage ob dies monatlich spitz abgerechnet wird oder eben ein Durchschnittswert gebildet wird. Beispielhaft könnte dies so aussehen: Januar: Ausgabe: Fortbildung 350 Euro Februar: erste Einnahme: 360 Euro Babymassage + 640 Euro Babykurs, Ausgabe: 160 Euro Raummiete März: Ausgabe: 160 Euro Raummiete April: Einnahme: 360 Euro Babymassage, Ausgabe: 160 Euro Raummiete Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist der Gewinn. Bei mir war es so, dass geschätzt wurde und es erst hinterher richtig ausgerechnet wurde. Liebe Grüße NB


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