Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld bei verlängerter Elternzeit (ohne Einkommen)?

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld bei verlängerter Elternzeit (ohne Einkommen)?

Mia-Sophie

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig in eigener Praxis und habe meine Elternzeit auf 18 Monate verlängert, bekomme daher die letzten 6 Monate kein Elterngeld mehr. Fliesst das "nicht"-Einkommen dieser letzten 6 Monate der Elternzeit in die Berechnung für das nächste Kind mit ein oder zählt dann auch das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes? Hier wurde das Kalenderjahr als Richtwert genommen, da ich schwangerschaftsbedingt weniger Patienten behandeln konnte. Ähnlich wird es beim nächsten Kind auch sein. Ich hoffe, Sie können mir mehr Klarheit schaffen! Viele Grüße, Lara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ohne Ag keine EZ 2. Es zählt das letzte abgeschlossen Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum 3. Monate mit EG werden ausgeklammert Liebe Grüße NB


Andrea6

Beitrag melden

Vielleicht blöde Frage, aber: bei wem hast du denn ohne Arbeitgeber Elternzeit eingereicht?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Huhu Ich meine das alles danach mit 300 Euro mindest Betrag berechnet wird ... Zeit des Mutterschutz wird raus gerechnet und dann eben 12 Monate zurück und alles was ohne Elterngeld war mit 300 Euro - bin aber gespannt ob mich jemand verbessert :) LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Für das neue EG zählt das was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug an Einkommen hattest. Dabei werden 12 Monate EG bzw bei EG Plus 14 Monate ausgeklammert und die Mutterschutzzeiten, sprich die werden durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt wenn du beim zweiten noch keine 12 Monate voll hast. In deinem Fall wird es also so sein, das in etwa 6 Monate Einkommen sein werden und 6 Monate mit 0 € gerechnet werden - so in etwa. Kommt eben auf die genauen Daten an, kann auch 5/7 oder 7/5 sein - aber so als großer Maßstab. Wie lange du EZ hast ist dabei egal, maßgeblich ist die EG-Auszahlung. Wobei du ja eh keine EZ in dem Sinne hast wenn du selbstständig bist.


Mia-Sophie

Beitrag melden

Danke an alle für eure Antworten! Schönen Start in die Woche!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, gerade habe ich einen Anruf meiner KV erhalten, dass ich mich jetzt in Elternzeit ohne Elterngeld befinde und ich monatlich mich freiwillig versichern lassen muss. Ich bin nicht verheiratet und "lebe" von meinem Lebensgefährten, dieser ist privat versichert. Ich habe 2 Kinder, vor dem 1. Kind war ich Vollzeit berufstätig und 3 ...

Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen?  Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort.  Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe.  Danke Ihnen nochmal

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können.  Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...