Mia-Sophie
Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig in eigener Praxis und habe meine Elternzeit auf 18 Monate verlängert, bekomme daher die letzten 6 Monate kein Elterngeld mehr. Fliesst das "nicht"-Einkommen dieser letzten 6 Monate der Elternzeit in die Berechnung für das nächste Kind mit ein oder zählt dann auch das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes? Hier wurde das Kalenderjahr als Richtwert genommen, da ich schwangerschaftsbedingt weniger Patienten behandeln konnte. Ähnlich wird es beim nächsten Kind auch sein. Ich hoffe, Sie können mir mehr Klarheit schaffen! Viele Grüße, Lara
Hallo, 1. Ohne Ag keine EZ 2. Es zählt das letzte abgeschlossen Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum 3. Monate mit EG werden ausgeklammert Liebe Grüße NB
Andrea6
Vielleicht blöde Frage, aber: bei wem hast du denn ohne Arbeitgeber Elternzeit eingereicht?
Mitglied inaktiv
Huhu Ich meine das alles danach mit 300 Euro mindest Betrag berechnet wird ... Zeit des Mutterschutz wird raus gerechnet und dann eben 12 Monate zurück und alles was ohne Elterngeld war mit 300 Euro - bin aber gespannt ob mich jemand verbessert :) LG
Mitglied inaktiv
Für das neue EG zählt das was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug an Einkommen hattest. Dabei werden 12 Monate EG bzw bei EG Plus 14 Monate ausgeklammert und die Mutterschutzzeiten, sprich die werden durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt wenn du beim zweiten noch keine 12 Monate voll hast. In deinem Fall wird es also so sein, das in etwa 6 Monate Einkommen sein werden und 6 Monate mit 0 € gerechnet werden - so in etwa. Kommt eben auf die genauen Daten an, kann auch 5/7 oder 7/5 sein - aber so als großer Maßstab. Wie lange du EZ hast ist dabei egal, maßgeblich ist die EG-Auszahlung. Wobei du ja eh keine EZ in dem Sinne hast wenn du selbstständig bist.
Mia-Sophie
Danke an alle für eure Antworten! Schönen Start in die Woche!
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