Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld bei verlängerter Elternzeit (ohne Einkommen)?

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld bei verlängerter Elternzeit (ohne Einkommen)?

Mia-Sophie

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig in eigener Praxis und habe meine Elternzeit auf 18 Monate verlängert, bekomme daher die letzten 6 Monate kein Elterngeld mehr. Fliesst das "nicht"-Einkommen dieser letzten 6 Monate der Elternzeit in die Berechnung für das nächste Kind mit ein oder zählt dann auch das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes? Hier wurde das Kalenderjahr als Richtwert genommen, da ich schwangerschaftsbedingt weniger Patienten behandeln konnte. Ähnlich wird es beim nächsten Kind auch sein. Ich hoffe, Sie können mir mehr Klarheit schaffen! Viele Grüße, Lara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ohne Ag keine EZ 2. Es zählt das letzte abgeschlossen Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum 3. Monate mit EG werden ausgeklammert Liebe Grüße NB


Andrea6

Beitrag melden

Vielleicht blöde Frage, aber: bei wem hast du denn ohne Arbeitgeber Elternzeit eingereicht?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Huhu Ich meine das alles danach mit 300 Euro mindest Betrag berechnet wird ... Zeit des Mutterschutz wird raus gerechnet und dann eben 12 Monate zurück und alles was ohne Elterngeld war mit 300 Euro - bin aber gespannt ob mich jemand verbessert :) LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Für das neue EG zählt das was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug an Einkommen hattest. Dabei werden 12 Monate EG bzw bei EG Plus 14 Monate ausgeklammert und die Mutterschutzzeiten, sprich die werden durch Zeiten von vor dem ersten Kind ersetzt wenn du beim zweiten noch keine 12 Monate voll hast. In deinem Fall wird es also so sein, das in etwa 6 Monate Einkommen sein werden und 6 Monate mit 0 € gerechnet werden - so in etwa. Kommt eben auf die genauen Daten an, kann auch 5/7 oder 7/5 sein - aber so als großer Maßstab. Wie lange du EZ hast ist dabei egal, maßgeblich ist die EG-Auszahlung. Wobei du ja eh keine EZ in dem Sinne hast wenn du selbstständig bist.


Mia-Sophie

Beitrag melden

Danke an alle für eure Antworten! Schönen Start in die Woche!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, gerade habe ich einen Anruf meiner KV erhalten, dass ich mich jetzt in Elternzeit ohne Elterngeld befinde und ich monatlich mich freiwillig versichern lassen muss. Ich bin nicht verheiratet und "lebe" von meinem Lebensgefährten, dieser ist privat versichert. Ich habe 2 Kinder, vor dem 1. Kind war ich Vollzeit berufstätig und 3 ...

Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...