Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringend!! kann ich Antrag auf Elternzeit nachreichen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringend!! kann ich Antrag auf Elternzeit nachreichen?

Niszert

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Hallo Frau Bader, leider brauche ich nochmals ihren Rat. Meine Elternzeit von 2 Jahren geht noch bis Ende April. Nun wollte ich in Teilzeit wieder einsteigen, was mein Chef abgelehnt hat, daher möchte ich nun die Elternzeit um 1 Jahr verlängern, was mir ja zusteht wie ich inzwischen weis. Jetzt behauptet mein Chef, dass er den ersten Antrag auf die 2 Jahre Elternzeit nicht schriftlich bekommen hat. Leider habe ich in meinen Unterlagen keine Kopie des Antrages gefunden und bin mir mittlerweile selbst nicht mehr sicher, ob ich ihn nicht wirklich vergessen habe abzugeben. Habe ich deshalb was zu befürchten? Mein Chef hat mir ja nicht gekündigt oder mich abgemahnt weil ich nicht zur Arbeit erschienen bin und somit besteht mein Vertrag ja noch also hat er der Elternzeit ja zugestimmt? Kann er mich nach fast 2 Jahren dafür überhaupt noch belangen? Kann ich den Antrag einfach nachreichen? Mit Datum von damals? Datum von heute rückwirkend? Und zugeben, dass ich es evtl vergessen habe? Oder behaupten ich habe eine Kopie gefunden und diese mit alten Datum abgeben? Was ist wenn es doch ein Original gibt und das dann der Kopie abweicht? Kann mich mein Chef deswegen belangen? Wie sollte ich weiter vorgehen um keine Schwierigkeiten zu bekommen und mein 3. Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen zu können?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne EZ keine Freistellung - Sie bleiben somit grundlos von der Arbeit weg und der Ag könnte rein theoretsich auch jetzt noch kündigen (wobei er sicherlich darlegen müsste, warum er es noch nicht getan hat). Nachreichen geht nicht. Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Elternzeit nachreichen kannst du nicht. Jetzt ein Schreiben mit Datum von damals zu erstellen wäre auch Betrug. Wenn du dir die Elternzeit nicht schriftlich hast bestätigen lassen, hast du durchaus ein Beweisproblem. Allerdings - und da muss ich dir Recht geben - wenn dein Arbeitgeber keine Elternzeitmitteilung von dir erhalten hat/hätte, dann hätte er dich schon längst abmahnen müssen.


Mitglied inaktiv

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"Jetzt behauptet mein Chef, dass er den ersten Antrag auf die 2 Jahre Elternzeit nicht schriftlich bekommen hat." Und was sollte dann passieren? Das hat ja eigentlich keine Konsequenzen. Suche deine Unterlagen nochmal durch und bewahre künftig alle Dokumente sorgfältig auf. Wenn man ehrlich bleibt fährt man besser - keine Schummeleien, sonst kannst du vom Regen in die Traufe kommen.


SumSum076

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Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach, wie du seit der Geburt und die letzten 2 Jahre dort gemeldet warst... Gruß Sabine


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