Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot währen AU

Frage: Beschäftigungsverbot währen AU

Reagan

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Hallo Frau Bader, ich bin in meiner Schwangerschaft bereits seit der 8. Woche krank geschrieben und habe bereits die Phase des Krankengeldes erreicht. Aufgrund einer neuen Entwicklung wurde mir von meinem Gynäkologen am 5.06., in der 14. Schwangerschaftswoche, bei einer Risikoschwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt, die Arbeitsunfähigkeit war vorher bis zum 9.06. ausgestellt worden (bei drohender Fehlgeburt). Jetzt ist mir nicht ganz klar, ab wann das Beschäftigungsverbot gilt, erst ab dem 10.06. oder hebt dieses nicht die bestehende AU auf, da ich ja aufgrund des bestehenden Risikos nicht arbeiten darf? Oder bekomme ich bis zum 9.06. Krankengeld von der KK? Vielen Dank für ihre Hilfe, Reagan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich meine neulich ein Urteil gelesen zu haben, dass eiin BV eine bestehende KK nicht aufhebt. Fragen Sie mal bei der KK Liebe Grüsse, NB


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