Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 16.03.2012 in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ich war vorher berufstätig (Vollzeit). Nun müssen mir von meinem Arbeitgeber 110 Überstunden ausgezahlt werden. Dies soll in 3 Etappen geschehen. 50 für April und jeweils 30 für Mai und Juni. Gelten diese Zahlungen als Einkommen und werden auf das aktuell gezahlte Elterngeld angerechnet, das ich ja nun seit 16.03. beziehe? Muss ich die EG-Stelle benachrichtigen? Vielen Dank, Lieschen
von lieschen1983 am 02.04.2012, 13:41