Viveko
Hallo Frau Bader, Am Dienstag den 20.05. beginne ich wieder mit der Arbeit. Meine elternzeit endet jedoch am 14.05. dies war auch meinem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt worden und wurde auch schriftlich akzeptiert. Nun wurde mir ein neuer Vertrag vorgelegt mit arbeitsbeginn am 20.05. Bin ich zwischen dem 15.05.-19.05.14 arbeitslos und muss dies dem Arbeitsamt melden oder verlängere ich meine elternzeit um diese paar Tage??
Hallo, ????? das verstehe ich auch nicht. Obacht und keinen neuen Vertrag unterzeichnen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Was ich nicht verstehe, ist, warum Du nach der Elternzeit einen anderen Vertrag hast. Eigentlich müsste doch Dein alter Vertrag wieder aufleben. Arbeitest Du nach der Elternzeit mit einer anderen Stundenzahl als vorher? Luvi
Viveko
Hallo luvi, Ja und zwar habe ich vorher vollzeit gearbeitet und nun 10 Std die Woche, weil ich leider keine Kinderbetreuung habe. Mein Arbeitgeber wollte mich gerne vollzeit wieder haben, aber klappt leider nicht. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden für 4 Tage oder schriftlich meine elternzeit um 4 Tage verlängern?
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