ayda
Hallo Frau Bader, wenn ich in der Elternzeit (arbeite aber wieder bei AG in 20 Std!!!)schwanger werde bekomme ich dann weiterhin Gehalt wenn ich im Beschäftigungsverbot bin (vom Arzt verschrieben)? Kann mein AG während ich in der Elternzeit bei Ihm arbeite auch die Arbeit (wegen fehlendem Beschäftigungsbedarf)aufheben?oder ist es binden wenn ich angefangen habe? Danke
Hallo, Sie bekommen dann ein Beschäftigungsverbot und denLohn, den Sie jetzt im Moment ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden, einfach weiter. Der Vertrag ist bindend. Liebe Grüße NB
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