Frage:
Hallo,
ich bin Lehrerin (Angestellte im öffentlichen Dienst) und in Elternzeit für 1 1/2 Jahre. Natürlich bekomme ich da Elterngeld. Ich würde gern innerhalb der Schulzeit einmal pro Woche eine AG in unserer Schule leiten. Dies würde mit 15€ pro Stunde auf Honorarbasis bezahlt werden. Darf ich das, ohne es anzugeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von susi01 am 19.10.2017, 16:25 Uhr

Antwort auf:
Arbeit auf Honorarbasis bei Elterngeldbezug
Hallo,
Nein, Sie müssen alle Einkünfte angeben.
Alles wird angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2017

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