Hallo, ich habe folgende Frage:
Am 15.06.2008 kam unser Sohn auf die Welt. Für ihn habe ich am 15.07.2009 das letzte Mal Elterngeld bekommen.
Zwischenzeitlich war ich wieder schwanger. Unsere Tochter ist dann leider in der 26.SSW per Kaiserschnitt tot auf die Welt gekommen, das war am 04.07.2009.
Nach der 1. Schwangerschaft habe ich bei meinem Arbeitgeber ( ich bin Beamtin ) für 1 Jahr Elternzeit beantragt, die aufgrund von Urlaub etc. bis einschließlich 03.10.2009 läuft.
Ab 06.10.2009 werde ich wieder als 25 %-Kraft anfangen zu arbeiten.
Habe ich durch unsere tot geborene Tochter irgendwelche Ansprüche auf Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder sonstiges ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 23.08.2009, 16:16
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld etc. bei Totgeburt
Meine Liebe,
zunächst mein tiefes Mitgefühl - das ist furchtbar und nicht in Worte zu fassen.
Elterngeld nein, aber Mutterschaftsgeld ganz normal.
Stille Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2009
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld etc. bei Totgeburt
Hallo!
Erstmal tut es mir sehr leid, was mit Deinem Kind passiert ist. Aber sie ist doch tot zur 'Welt gekommen. Meines Erachtens nach hast Du dann nkeinerlei Ansprüche auf Eltern bzw. Mutterschaftsgeld, denn es ist ja leider "kein Kind da" für das Du dieses beanspruchen kannst.
Weiterhin alles gute und LG Carola
Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 15:19
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld etc. bei Totgeburt
Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Anteilnahme.
Was meinen Sie denn damit, dass ich Mutterschaftsgeld " ganz normal " bekomme ? Ich bin ja Beamtin und habe nach der letzten Geburt für die 12 Wochen nach der Geburt ( Frühgeburt ) mein normales Gehalt bekommen.
Heißt das, ich bekomme jetzt Mutterschaftsgeld, obwohl meine beantragte Elternzeit von unserem ersten Kind noch bis Anfang Oktober läuft ? Wenn ja, bekomme ich das automatisch von meinem Arbeitgeber oder wie ? In unserer Verwaltung konnte mir das bisher nämlich auch niemand beantworten, weil man dort so einen Fall noch nicht hatte..
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Scholz
Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 20:03