Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Vollzeit in einer Kanzlei und möchte gerne zum Ende/ mit Anlauf der 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt kündigen. Ich möchte mich nicht arbeitslos melden o.ä., sondern zwei Jahre zuhause bleiben und im Anschluß einfach eine neue Anstellung antreten. Erhalte ich dann ganz normal Elterngeld von 65% (da ich mich ja nicht in einem lfd Anstellungsverhältnis befinde)? Vielen Dank und freundliche Grüße

von hubbabubba am 30.11.2014, 20:53



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Hallo, ja. Aber warum gehen Sie nicht in EZ mit EG und heben sich das Arbeitslosengeld für nach der EZ auf? Das wäre doch viel mehr Geld! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2014



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Ja, bekommst Du. Allerdings musst Du dann nach dem Elterngeld Deine Krankenkasse selbst zahlen oder beim Mann familienversichert werden. Besser wäre es drei Jahre Elternzeit zu nehmen und dann zu kündigen wenn Du was Neues hast.

von Sternenschnuppe am 30.11.2014, 20:57



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Jep, direkt nach dem Mutterschutz zu kündigen wäre die absolut schlechteste Variante. Warum nicht die bis zu 3 Jahre Elternzeit nutzen? Schon alleine wegen der Krankenversicherung. Und wenn du nicht zum Ende der Elternzeit kündigst, gelten für dich auch die normalen Kündigungszeiten, sprich das was bei dir im Vertrag steht. Du darfst also jederzeit kündigen, Dein AG dich aber nicht. Wenn Du also dann in 2 Jahren was passendes gefunden hast, kündigste einfach. Wenn Du dich entschließt länger daheim zu bleiben, dann auch kein Problem. Wenn Du schon nach einem jahr arbeiten willst, dann kündigst du halt nach einem jahr. Wie du magst. Solltst du aber gekündigt haben und wider Erwartung keinen Job finden, dann droht Dir eine Sperre beim Arbeitsamt. Zudem gilt, innerhalb der Elternzeit darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten, mit Zustimmung Deines AG auch bei jemand anders. Nur solange wie Du Elterngeld bekommst, ist die Einkommenshöhe relevant. Und ja, Elterngeld bekommst Du, weil da ist das Einkommen vorher entscheident. Wenn Du allerdings keinen Arbeitgeber hast, eben weil du kündigst, hast du faktisch gesehen auch keine Elternzeit. Elternzeit haben nur Arbeitnehmer, Du wärst dann halt "normale" Hausfrau/Mutter mit Elterngeldbezug - im ersten Jahr. Im zweiten "nur" Hausfrau/Mutter..

Mitglied inaktiv - 30.11.2014, 21:04



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Hallo und dank dir! Während der Elternzeit ist ja kein Problem, da wäre ich ja beitragsfrei gestellt. Direkt im Anschluß werde ich direkt wieder Sozialversicherungspflichtig einsteigen. Ich möchte nicht erst nach der Elternzeit kündigen, dann das Verhältnis zum AG wegen meiner Schwangerschaft und meines BV ist schon mehr als nur angespannt. Sind von seiner Seite schon fiese verbale Seitenhiebe gekommen. Ich möchte einfach abschließen und mich gedanklich nicht mehr mit der Kanzlei und meinem Chef beschäftigen (so kann ich einen Strich drunter ziehen und mich in Ruhe auf Neues ausrichten).

von hubbabubba am 30.11.2014, 21:08



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Auch dir vielen Dank! Mein Job liegt quasi auf der Straße, ich würde sofort wieder was Neues finden (Steuerrecht, Gehälter Buchhaltung, Abschlüsse). In der Krankenversicherung wäre ich ja wg des Bezuges von Elterngeld in der Zeit beitragsfrei gestellt. Ob ich mir das Elterngeld auf ein Jahr oder auf zwei Jahre auszahlen lasse, weiß ich noch nicht. Möchte gedanklich mit diesem AG einfach abschließen.

von hubbabubba am 30.11.2014, 21:13



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Liegen auf der Strase haben schon viele gedacht. Mit Kleinkind ist man leider aber nicht mehr so gern genommen, siehst doch jetzt schon mit der Schwangerschaft. Nimm drei Jahre, dann kannst aucb abschließen. Musst halt dann nur noch am Ende die Kündigung schicken. Wieso solltest Du auf Deine Absicherung verzichten? Bist Du verheiratet und könntest Dich denn überhaupt familienversichern ?

von Sternenschnuppe am 30.11.2014, 21:20



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Heiraten wäre nicht das Problem, steht eh im Raum. Mein Chef dachte halt, wenn er jemanden mit 40+ einstellt , muss er keine Schwangeren mehr ertragen ;-) hat er mir auch so auf den kopf zugesagt. habe mehrere Kinder. Als gelernte Finanzbeamtin und Steuerfachangestellte inkl Lohn/Gehaltsbuchhaltung, Steuererklärungen und Abschlüssen findet man super schnell etwas, ob Steuerberater oder Unternehmen. Sobald ich nach meiner Elternzeit dort den ersten Tag wieder anfange, werde ich eh gekündigt. Da unter 10 MA habe ich kein Kündigungsschutz (und würde um den Job dort auch nicht kämpfen). Ich danke euch für die Gedankenansätze!

von hubbabubba am 30.11.2014, 21:32



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Dann bekommst Du aber keine Sperre beim Amt wenn Du gekündigt wirst. Kannst auch zwei Jahre nehmen und ihm sagen dann soll er Dich kündigen. Heiratsplänw sind schön, aber wie viele lese ich hier wo es doch nicht dazu kam. Es geht um Deine Absicherung, da würde ich mich auf nix verlassen was nicht schon in Stein gemeisselt ist. Beitragsfreie Versicherung in Elternzeit bis zu drei Jahre steht schon im Stein ;-) Passiert ja nix. In der Elternzeit musst ja nicht hin

von Sternenschnuppe am 30.11.2014, 21:46



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Danke für deine ehrlichen Worte. Werde ich mir auf jeden Fall zu Herzen nehmen und drüber nachdenken! Jetzt habe ich zumindest die rechtliche Seite erstmal geklärt (Anspruch Elterngeld) und das hilft gedanklich auch schon mal sehr!

von hubbabubba am 30.11.2014, 21:48



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung zum Ende der MuSchuFrist

Weil ich wohl eh nach der Elternzeit kündigen müsste, da mein AG mir keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen könnte. Ich müsste am ersten Tag / die erste Woche ergo Vollzeit beginnen und warten, dass er mich kündigt. Habe ich Pech, braucht er mich gerade und ich sitze im der Klemme. Lg

von hubbabubba am 03.12.2014, 08:16



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