Liebe Frau Bader, Mein Sohn ist am 1.5.2015 geboren und ich bin noch bis 12.7. im Mutterschutz (er kam etwas zu früh). Ich habe die ersten 12 LM Elterngeld beantragt, mein Mann die ersten beiden LM. Bescheid ist noch nicht da. Ich habe 2+1Jahr Elternzeit beantragt und plane, zum 1.7.2016 mit 30 Stunden wieder einzusteigen. AG ist einverstanden. So weit alles klar. Jetzt ist es so, dass in meinem Team durch eine längere Krankheit eines Kollegen absoluter Notstand ist. Ich überlege daher, nach Ablauf des Mutterschutzes zumindest für ca. 2 Monate ein paar Stunden zu arbeiten, um das Team zu unterstützen. Könnten wir den bestehenden Elterngeldantrag dahingehend ändern, dass ich 2 Monate an meinen Mann übertrage und dann erst ab dem 4. oder 5. LM komplett zu Hause bleibe und Elterngeld beantrage? Haben wir dann insgesamt trotzdem Anspruch auf 14 Monate? Kann ich halbe Monate übertragen oder muss das aufgrund des Geburtsdatums immer zum 1. des Monats beantragt werden? Geht das überhaupt alles so kurzfristig? Ich bin ein wenig ratlos wie ich jetzt Vorgehen kann ohne uns natürlich zu benachteiligen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
von diko2410 am 22.06.2015, 17:14