Hallo Frau Bader, der voraussichtliche entbindungstermin meines kindes ist am 04.03.2022. Der Mutterschutz beginnt am 21.01.2022. Nun ist es ja so das der Januar nicht mehr für die elterngeld Berechnung zählt weil es ja kein voller Monat ist und ja nur die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz gezählt werden. Ich arbeite erst wieder seit 06.03.2021, vorher war ich noch von meinem ersten Kind in elternzeit, aufgrund dessen werden fürs elterngeld nur 10 monate gezählt und die anderen zwei monate Januar und Februar belaufen sich auf 0. Nun meine frage: Da der Mutterschutz erst am 21. Januar 2022 beginnt und es fasst ein ganzer Monat wäre der fürs elterngeld mitgerechnet werden würde, wäre es da möglich für den Monat Januar eine änderung des Bemessungszeitraums zu beantragen? Und wie formuliere ich das ganze dann schriftlich? Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen Katharina
von Orange am 06.01.2022, 15:00