Besteht die Möglichkeit für eine Änderung des Bemessungszeitraums bei Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Besteht die Möglichkeit für eine Änderung des Bemessungszeitraums bei Elterngeld

Hallo Frau Bader, der voraussichtliche entbindungstermin meines kindes ist am 04.03.2022. Der Mutterschutz beginnt am 21.01.2022. Nun ist es ja so das der Januar nicht mehr für die elterngeld Berechnung zählt weil es ja kein voller Monat ist und ja nur die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz gezählt werden. Ich arbeite erst wieder seit 06.03.2021, vorher war ich noch von meinem ersten Kind in elternzeit, aufgrund dessen werden fürs elterngeld nur 10 monate gezählt und die anderen zwei monate Januar und Februar belaufen sich auf 0. Nun meine frage: Da der Mutterschutz erst am 21. Januar 2022 beginnt und es fasst ein ganzer Monat wäre der fürs elterngeld mitgerechnet werden würde, wäre es da möglich für den Monat Januar eine änderung des Bemessungszeitraums zu beantragen? Und wie formuliere ich das ganze dann schriftlich? Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen Katharina

von Orange am 06.01.2022, 15:00



Antwort auf: Besteht die Möglichkeit für eine Änderung des Bemessungszeitraums bei Elterngeld

Hallo, ja, dass ist möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2022



Antwort auf: Besteht die Möglichkeit für eine Änderung des Bemessungszeitraums bei Elterngeld

Ja das geht. Im Elterngeldantrag für NRW bspw. gibt es dafür extra ein Feld (Punkt 13b), wo du das eintragen kannst. Ansonsten packe es in ein kurzes formloses Anschreiben, dass du den Monat Januar 2022 trotz Mutterschutz mit in die Berechnung nehmen willst.

von Dojii am 06.01.2022, 17:02



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