Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld-Änderung und Zuverdienst in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld-Änderung und Zuverdienst in Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, angenommen mein Mann und ich haben bereits Elterngeld bis Anfang November 2010 bewilligt bekommen (12 Monate ich, 2 Monate er). Mein Mann hätte bereits die zwei Monate Elternzeit in Anspruch genommen und möchte jetzt noch einen dritten Monat im Juli nehmen. Ist eine solche Änderung möglich, wenn ich dann im Juli auf Elterngeld verzichten würde? Muss die Elterngeldstelle der Änderung zusimmen? Darf man während der Elternzeit eigentlich dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird, wenn man mehr als den Sockelbetrag von 300,00 € bekommt? Vielen Dank für Ihre Hilfe Paula


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 7 BEEG: 1In dem Antrag ist anzugeben, für welche Monate Elterngeld beantragt wird. 2 Die im Antrag getroffene Entscheidung kann bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Elterngeld bezieht. Wenn man nur den "Hausfrauentarif" hat, dann kann man ohne Anrechnung dazuverdienen. LG Peeka


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