dine2501
Hallo Frau Bader, ich bin das dritte Jahr in Elternzeit. Bekomme auch kein Elterngeld mehr. Ich arbeite in der Gastronomie und war vor der Geburt meines Kindes in Vollzeit angestellt. Nun gehe ich in meiner Vollzeitunterbrechung in meiner Firma auf 450,-€ Basis wieder arbeiten und möchte trotzdem noch ein Kleingewerbe anmelden. Ist das überhaupt möglich? Freundliche Grüße und vielen Dank.
Hallo , Sie können bis zu dreißig Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständig tätig sein wollen, muss der alte Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, du darfst bist zu 30 Stunden pro Woche (zusammengenommen aus allen Arbeiten) erwerbstätig sein, wenn du in Elternzeit bist. Aber wenn du ein Gewerbe während einer Elternzeit anmelden willst, brauchst du die Erlaubnis deines aktuellen Arbeitgebers. Einfach ohne Erlaubnis deines Chefs in einer Elternzeit selbstständig machen ist nicht erlaubt.
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Hallo. Momentan bin ich sehr konfus, da auch viele Meinungen kursieren. Folgendes: Kind am 8.2.12 geboren- seitdem Elternzeit. Beantragt für 14 Monate -da alleinerziehend. Land Sachsen-Anhalt. Arbeitsbeginn beim AG am 24.Mai- Resturlaub aus den Jahren eingerechnet. Habe nun Betreuungsproblem. Kann das Kind erst def. ab 1.8.13 unterbring ...
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Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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