Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuverdienst in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Zuverdienst in Elternzeit

dine2501

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Hallo Frau Bader, ich bin das dritte Jahr in Elternzeit. Bekomme auch kein Elterngeld mehr. Ich arbeite in der Gastronomie und war vor der Geburt meines Kindes in Vollzeit angestellt. Nun gehe ich in meiner Vollzeitunterbrechung in meiner Firma auf 450,-€ Basis wieder arbeiten und möchte trotzdem noch ein Kleingewerbe anmelden. Ist das überhaupt möglich? Freundliche Grüße und vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo , Sie können bis zu dreißig Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständig tätig sein wollen, muss der alte Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, du darfst bist zu 30 Stunden pro Woche (zusammengenommen aus allen Arbeiten) erwerbstätig sein, wenn du in Elternzeit bist. Aber wenn du ein Gewerbe während einer Elternzeit anmelden willst, brauchst du die Erlaubnis deines aktuellen Arbeitgebers. Einfach ohne Erlaubnis deines Chefs in einer Elternzeit selbstständig machen ist nicht erlaubt.


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