dine2501
Hallo Frau Bader, ich bin das dritte Jahr in Elternzeit. Bekomme auch kein Elterngeld mehr. Ich arbeite in der Gastronomie und war vor der Geburt meines Kindes in Vollzeit angestellt. Nun gehe ich in meiner Vollzeitunterbrechung in meiner Firma auf 450,-€ Basis wieder arbeiten und möchte trotzdem noch ein Kleingewerbe anmelden. Ist das überhaupt möglich? Freundliche Grüße und vielen Dank.
Hallo , Sie können bis zu dreißig Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständig tätig sein wollen, muss der alte Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, du darfst bist zu 30 Stunden pro Woche (zusammengenommen aus allen Arbeiten) erwerbstätig sein, wenn du in Elternzeit bist. Aber wenn du ein Gewerbe während einer Elternzeit anmelden willst, brauchst du die Erlaubnis deines aktuellen Arbeitgebers. Einfach ohne Erlaubnis deines Chefs in einer Elternzeit selbstständig machen ist nicht erlaubt.
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Hallo. Momentan bin ich sehr konfus, da auch viele Meinungen kursieren. Folgendes: Kind am 8.2.12 geboren- seitdem Elternzeit. Beantragt für 14 Monate -da alleinerziehend. Land Sachsen-Anhalt. Arbeitsbeginn beim AG am 24.Mai- Resturlaub aus den Jahren eingerechnet. Habe nun Betreuungsproblem. Kann das Kind erst def. ab 1.8.13 unterbring ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
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Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
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