Sehr geehrte Frau Bader,
ich beziehe aktuell Elterngeld Plus, mein Partner geht wieder Vollzeit arbeiten.
Nun würden wir gerne nochmal beide abwechselnd für die restlichen Monate in Elternzeit gehen, entweder abwechselnd mit jeweils Basiselterngeld oder beide stundenweise arbeiten und E-GeldPlus beziehen. Ist dies möglich? Ich meinte, wir können beide mit Vorlauf von 7 Wochen (Info an den AG) dies entsprechend so nehmen. Dann liest man wieder, nachträglich geht das nur mit Zustimmung des AG??? Aber ich hätte doch auch noch bis zum 3. Lebensjahr unseres Kindes immer die Möglichkeit wieder Elternzeit in Anspruch zu nehmen ohne die Zustimmung des AG zu brauchen. Oder?
Danke im Voraus
MfG
von
AuMi
am 25.11.2019, 15:43
Antwort auf:
Nachträgliche Änderung Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
verstehe ich es recht, dass Sie die EZ beenden und dann monatsweise nehmen wollen?
Das geht nur in bis zu drei Abschnitten u mit Zustimmung des Ag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2019
Antwort auf:
Nachträgliche Änderung Elternzeit und Elterngeld
Für Verlängerungen oder Verkürzungen der Elternzeit innerhalb der ersten 24 Monate nach Beginn der Elternzeit benötigt ihr die Zustimmung des Arbeitgebers.
Der kann diese wiederum grundlos verweigern.
Du kannst theoretisch in deiner laufenden Elternzeit mit einer Vorlaufzeit von 7 Wochen eine Elternteilzeit beantragen (dadurch änderst du ja nicht die Dauer deiner aktuellen Elternzeit). Dein Partner jedoch müsste beim Arbeitgeber eine Verlängerung seiner Elternzeit erbitten (er war ja nach deiner Aussage bereits in Elternzeit) - die dieser aber wie gesagt nicht genehmigen muss, wenn er nicht will.
von
Dojii
am 25.11.2019, 15:52