Sehr geehrte Frau Bader, vorab ein gesundes neues Jahr Ihnen und herzlichen Dank für ihre Arbeit hier. Folgendes bereitet mir Kopfzerbrechen: Ich habe am 18.12.21 den Vater meines Kindes geheiratet- wir tragen nun alle seinen Nachnamen. Dadurch ergibt sich zwangsläufig die Änderung meines Nachnamens sowie des Nachnamens unseres 7-jährigen Sohnes. Anfang Dezember habe ich im zuständigen Einwohnermeldeamt nach einem Termin zur Änderung des Personalausweises gefragt- aufgrund von akutem Personalmangel habe ich erst im April 2022 einen Termin erhalten. Ich habe bereits nochmal dort nachgefragt, ob ein früherer Termin möglich wäre da ich zahlreiche Änderungen (Bank etc.) nur nach Ausstellung des geänderten Personalausweises vornehmen kann. Ich führe meine Eheurkunde bei mir sowie die E-mail, in der mir der Termin im April bestätigt wurde. Reicht das vorerst rein rechtlich gesehen? Meine Krankenversicherung hingegen schickt mir hingegen sofort eine neue Chipkarte zu-könnte es da zu Problemen kommen( da ich auf der Chipkarte dann schon den neuen Namen trage, im Perso aber noch der Geburtsname steht)? Ich danke Ihnen recht herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen Stefanie Kestner
von stuffifel am 03.01.2022, 13:50