Sigi96
Hallo Frau Bader, mein Freund und ich möchten im November heiraten. Unser Sohn ist dann 4 Monate alt. Ändert sich mein Elterngeld Betrag durch die Hochzeit bzw. durch einen Wechsel in die Steuerklasse 5? Da mein Freund mehr verdient als ich, macht die Kombination 3 (er) und 5 (ich) eigentlich nur Sinn. Liebe Grüße
Hallo, das EG ändert sich nicht, aber evtl. die Steueren, da es unter den Progressionsvorbehalt fällt (man muss einen höheren Steuersatz zahlen). Liebe Grüße NB
KielSprotte
Nö, am EG ändert sich jetzt nichts. Nur du musst es dann in der gemeinsamen Steuererklärung angeben und es wird im Nachhinein das gemeinsame Einkommen versteuert.
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