Hallo, mein ET ist der 09.02.2023, seit dem 04.08.2022 sind mein Mann und ich verheiratet. Für den Steuerklassenwechsel müsste es nun zu spät sein, da ich keine 6 Monate vor dem Mutterschutz in Steuerklasse 3 sein kann (Mutterschutzbeginn: 29.12.2022). Wir dabei eine Ausnahme gemacht, wenn man geheiratet hat? Wenn nicht, ist es dann sinnvoll nach der Geburt oder auch schon während des Mutterschutzes die Steuerklassen zu wechseln? Mein Mann und ich verdienen ca. gleich viel. Ich werde aber mehr Elternzeit nehmen, als er. Vermutlich macht es dann mehr Sinn, wenn ich in 5 gehe und er in 3 oder? Aktuell sind wie in 4/4. Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
von ReAnRi94 am 13.10.2022, 17:44