Matthias König
Hallo, ich habe eine etwas verzwicktere Frage. Wir haben am 14.03.2015 einen Sohn bekommen. Meine Frau hat im Anschluss für ein Jahr Elterngeld bezogen. Dieses wurde nach der Steuerklasse 4 berechnet. Meine Frau ist nun wieder schwanger bzw. wird in wenigen Tagen (mitte September) entbinden. Um das Elterngeld zu erhöhen, haben wir ab Februar die Steuerklassen auf 3/5 zu ihren Gunsten gewechselt. Dort hatte sie aber noch Elternzeit und Elterngeld aus der ersten Schwangerschaft bezogen. Da sie Beamtin ist, bezieht sie ihr Bezüge bis hin zur Entbindung voll und bekommt kein Mutterschaftsgeld. Heißt, sie hat bis hin zur Entbindung volle 7 Monate die Steuerklasse 3 besessen und ab mitte März, nach beendigung des Elterngeldbezuges, auch wieder voll gearbeitet. Jetzt meine Frage. Wird zu Berechnung des Elterngeldes Die Steuerklasse 3 oder die Steuerklasse 4 herangezogen. Rechtzeitig gewechselt haben wir ja eigentlich, wenn auch noch während des Bezuges von Elterngeld. Gruß und vielen Dank Matthias
Hallo, wenn sie mind. 7 Mo. die neue Steuerklasse hatte, wird diese genommen. Wenn Ihre Frau aber gar nicht gearbeitet hat, werden diese Monate ja mit 0 € angesetzt, Liebe Grüße NB
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