Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anfangsvermögen bei Hochzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anfangsvermögen bei Hochzeit

katja.12249

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Sehr geehrte Frau Bader, folgende Fragen. Unsere Hochzeit ist für Ende November geplant. Ich habe ca. 20 TE Eigenersparnisse, die auf dem Konto meiner Mutter sind. Ich möchte, dass meine Mutter vor der Hochzeit, z. B. Anfang November, dieses Geld auf mein zweites Girokonto überweist. 1. Ist es zulässig? Welchen Verwendungszweck sollte die Überweisung enthalten, damit das Geld dann nicht bei einer eventuellen Scheidung geteilt wird? 2. Meine Mutter möchte mir abgesehen von dieser Überweisung Geld ca. 30 TE schenken (d. h. ebenso von ihrem Konto auf meins überweisen). Welchen Verwendungszweck muss dann diese Überweisung haben, damit das Geld nicht bei der Scheidung geteilt wird? 3. Gibt es noch etwas in dieser Situation, was ich beachten muss? Bzw. gibt es bessere, elegantere Lösungen für dieses Problem? 4. Müssen wir das Finanzamt, die Banken usw. extra über die Überweisungen informieren? Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Katja


Mamamaike

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Hallo, Deine Fragen sind eher für einen Steuerfachmann/Vermögensfachmann geeignet. Frau Bader beantwortet nur "rund ums Baby". Viele Grüße


mamavonbaby

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Wenn das Geld auf dem Konto dener Mutter ist, dann gehört es rechtlich nicht dir, sonder deiner Mutter. 2. Wenn deine Mutter dir 30T euro schenkt dann sind das deine. Wenn sie dir das vor der Eheschliessung überweist sowieso. Wenn sie dir das nach der Eheschliessung schenkt, dann gehört das auch alleine dir. Sie darf nur nicht Hochzeitsgeschenk rein schreiben, denn das wär dann ja für euch beide. Es reicht zu schreiben: Geldgschenk für Katja, oder Geburtstagsgeschenk für Katja. Es sind bis zu 400000Euro Geldgeschenke alle 10 Jahre an Kinder Steuerfrei. Hier sind zum Hausbau auch so große Summen geflossen, da hat kein Hahn nach gekräht.


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