Sehr geehrte Damen und Herren, von 15.1.22 - 15.1.23 hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart. Seitdem 23.11.2022 bin ich im Beschäftigungsverbot (aktuell SSW 32) vorher war ich von Mai - 23.11. im Krankengeldbezug. Zwischenzeitlich gab es eine auch eine tarifliche Lohnerhöhung. Wie verhält sich die Bezahlung nun? Steht mir die Lohnerhöhung zu und müsste ich - trotz BV - aktuell wieder mein 100 %iges Gehalt bekommen oder weiter das TZ? Vielen Dank und liebe Grüße
von Freckles87 am 02.03.2023, 11:13